Verkehrsberuhigende Maßnahmen in Schafwiesen
WELS. Mehrheitlich für die Einführung einer generellen Rechtsregel haben sich die Bewohnerinnen und Bewohner des Siedlungsgebietes Schafwiesen (Herderstraße, Schafwiesenstraße, Haidlweg) im Rahmen einer Informationsveranstaltung ausgesprochen. Neben einer Reduktion der Fahrgeschwindigkeiten erhoffen sich die Stadt Wels sowie die Anrainer dadurch vor allem auch eine Verringerung des Durchzugsverkehrs.
Zur Verdeutlichung des Rechtsvorranges werden Mitte Juni folgende Maßnahmen im Siedlungsgebiet von Schafwiesen umgesetzt: Jeweils vor rechtsseitig einmündenden bevorrangten Straßen werden Ordnungslinien (Markierung von so genannten „Haifischzähnen“) angebracht. In der Anfangsphase wird an bestimmten Kreuzungen durch Hinweiszeichen mit der Aufschrift „Achtung Rechtsregel beachten“ auf die geänderte Situation hingewiesen.
Außerdem werden am Beginn der 30 km/h-Zone noch zusätzliche Informationstafeln mit der Aufschrift „Hier gilt die Rechtsregel“ angebracht.
„Aus den Erfahrungen in anderen verkehrsberuhigten Zonen wissen wir, dass sich Kreuzungen ohne Vorrangregelung geschwindigkeitshemmend auf den Verkehr auswirken, da die Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen angepasst werden muss. Durch die nun geplanten Maßnahmen tragen wir dazu bei, die Durchschnittgeschwindigkeit der Fahrzeuge zu reduzieren und somit auch den Durchzugsverkehr im Siedlungsgebiet Schafwiesen unattraktiver zu machen“, erklärt Verkehrsstadtrat Gerhard Kroiß.
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