Welser Rechtsanwalt wurde verurteilt
Bei einem Schlussplädoyer verharmloste er nationalsozialistische Verbrechen in Mauthausen.
WELS. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigte die Verurteilung eines Rechtsanwalts. Diesem wurde die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts im Sinne des Verbotsgesetzes bei einem Schlussplädoyer in einem Strafverfahren beim Landesgericht Wels am 18. März 2016 vorgeworfen. Das Urteil beinhaltete zunächst eine Geldstrafe im Ausmaß von 500 Euro sowie im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen. Der Rechtsanwalt legte Beschwerde gegen diese Strafe ein. Dieser wurde mit der Maßgabe stattgegeben, als die Geldstrafe auf 250 Euro und die Ersatzfreiheitstrafe auf zwei Tage herabgesetzt wurden. Zum Verbreiten nationalsozialistischen Gedankenguts zählen die Leugnung, grobe Verharmlosung, das Gutheißen oder die Rechtfertigung der nationalsozialistischen Verbrechen. Die getätigten Äußerungen stellten eine grobe Verharmlosung der Verbrechen im Konzentrationslager Mauthausen dar. Der Beschuldigte zeigte sich geständig, handelte laut LVwG jedoch nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig.
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