Jahresbilanz 2022
AK Wels erkämpfte rund 10,8 Millionen Euro

Bezirksstellenleiterin der AK Wels, Margit Göbl und AK-Präsident Andreas Stangl. | Foto: AK OOE Christoph/Staudinger
  • Bezirksstellenleiterin der AK Wels, Margit Göbl und AK-Präsident Andreas Stangl.
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Viele Mitglieder der Arbeiterkammer (AK) waren vergangenes Jahr mit arbeitsrechtlichen Verstößen und vorenthaltenen Pensions- und Pflegeansprüchen konfrontiert. Insgesamt seien 9.130 Beratungen in der Bezirksstelle in Wels durchgeführt worden. Des Weiteren konnte eine Summe von 10,8 Millionen Euro erkämpft werden. 

WELS. „2022 war ein sehr bewegtes Jahr“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. „Der russische Angriffskrieg in die Ukraine und die massiven Teuerungen verunsicherten und belasteten viele Menschen.“ Das war aber noch nicht alles: Viele Mitglieder der AK seien zusätzlich mit arbeitsrechtlichen Verstößen und vorenthaltenen Pensions- und Pflegeansprüchen konfrontiert gewesen. Oberösterreichweit konnte die AK mehr als 105 Millionen Euro erkämpfen. Außerdem seinen rund 321.000 Beratungen durchgeführt worden – alleine 9.130 durch die Bezirksstelle in Wels. Zusätzlich wurden rund 10,8 Millionen Euro für die Mitglieder erkämpft. Davon alleine erstritt die AK 6,3 Millionen Euro in Sozialrechtsangelegenheiten.

87 endeten vor Gericht

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen habe eine Beratung nicht ausgereicht und die AK musste bei den Arbeitgebern eingreifen. Von 328 Fällen endeten 87 sogar vor Gericht. „Viele Fälle, die bei uns landen, sind aus Firmen ohne Betriebsrat“, berichtet Margit Göbl, AK-Bezirksstellenleiterin Wels. „Wir machen auch keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt.“ Die kleinste Summe von 56 Euro holte die AK Wels für einen Arbeitnehmer in einem Handelsunternehmen. Der Mann habe dort einen Probearbeitstag gehabt und wollte danach aber nicht weiter für das Unternehmen arbeiten. „Der Betrieb meldete ihn weder ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung an, noch bezahlte er den Arbeitstag.“ 

Die höchste Summe sei für einen technischen Angestellten erstritten worden. Hier habe die Firma vom kollektivvertraglichen Mindestgehalt für einen Firmenwagen Sachbezug abgezogen. „Sie kündigten den Angestellten, als er zurecht darauf hinwies, dass dieser Abzug nicht gerechtfertigt sei“, so die AK-Bezirksstellenleiterin. „Nach Einbringen der Kündigungsanfechtung wegen verpönten Motivs beim Arbeits- und Sozialgericht erzielten wir eine Vergleichszahlung von 46.900 Euro.“

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