Strompreisbremse
Kunden sollen Entlastung unmittelbar spüren

Wels-Strom Geschäftsführer Friedrich Pöttinger | Foto: dualpixel/Martin Seifried
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Laut Wels-Strom Geschäftsführer Friedrich Pöttinger sollen Kunden eine Entlastung unmittelbar, das heißt bei den Teilzahlungsbeträgen, spüren. Doch noch sind viele Fragen rund um die Strompreisbremse offen. Für Privatkunden sollte die Regierungserklärung am 7. September einige davon beantworten.

WELS. Spannend ist etwa, ob die kolportierten zehn Cent pro Kilowattstunde (kWh) für einen Stromverbrauch von maximal 2.900 Kilowattstunden am Mittwoch bestätigt werden. Laut Friedrich Pöttinger erhärten sich dahingehend die Informationen. Unklar ist allerdings, ob eine Preisgrenze eingezogen wird für Ausgleichszahlungen der Bundesregierung an die Energieversorger. Liegt der Strompreis des Kunden – ob als Fixpreis oder im Floatingmodell – über dieser möglichen Maximalgrenze, bezahlt der Kunde die Differenz. Der Wels-Strom Geschäftsführer spricht etwa von 35 Cent pro kWh, die beispielhaft Gespräch waren, und stellt fest: „Die Berechnung des Strompreises ist bei Wels Strom nicht von der Höhe dieses Deckels abhängig. Wir beschaffen mittelfristig Strom für unsere Kunden. Daraus resultiert ein marktfähiger Strompreis, mit welchem wir unseren Kundenstock von 50.000 halten wollen.“
 

Offene Fragen

Laut heutigem Gespräch laufen laut Pöttinger auf Bundesebene noch die Gespräche zur detaillierten Festlegung der Umsetzungsdetails. Wie zum Beispiel eines aliquoten Abzuges oder einer Zwölftel-Aufteilung der 2.900 kWh, beginnend mit 1. Dezember 2022. Noch offen war am Montag auch, welcher Preis bei Floatingmodellen – also Stromtarifen mit monatlich oder quartalsweise wechselnden Preisen - zur Anwendung kommt, wenn der Verbrauch über der festgelegten Grenze liegt. „Als Eigenheimbesitzer würde ich zu einem Fixpreis greifen, damit ich die Höhe der Kosten fürs ganze Jahr kenne und damit rechnen kann“, empfiehlt Friedrich Pöttinger. 
 

Rasche Entlastung

Energielieferanten wie Wels Strom müssen zeitnahe ihre Abrechnungssoftware umstellen, um die von der Bundesregierung geforderte unmittelbare Entlastung der Kunden auf den Teilzahlungsbeträgen abbilden zu können. Das ist durchaus auch im Sinne des Unternehmens.„Wir sind ein Energielieferant und keine Sparkasse“, stellt Pöttinger fest. Er fordert aber ebenso eine rasche Entlastung durch die Bundesregierung, da kein Energieunternehmen die enormen Summen, die durch die „Strompreisbremse“ entstehen, zwischenfinanzieren kann. 
 

Lösung für Unternehmen

Am 7. September wird über die Höhe und Abwicklung der „Strompreisbremse“ für private Konsumenten informiert. Inzwischen laufen die Vorbereitungen für die Entlastung von Industrie und Gewerbe. „Es wird über eine Unterstützung für energieintensive Unternehmen diskutiert. Wie die Corona-Förderungen soll die Abwicklung über das Austria Wirtschaftsservice AWS erfolgen. Es wird interessant, wir hier das Vorgehen sein wird“, sagt Friedrich Pöttinger. Neben der Frage nach der Abwicklung wird vor allem spannend sein, welche Betriebe als „energieintensiv“ eingestuft werden.

Wels-Strom Geschäftsführer Friedrich Pöttinger | Foto: dualpixel/Martin Seifried
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