Passt die Rechtsform Ihres Unternehmens? Ein Tipp von www.beststep.at
Nichts ist so beständig, wie der stetige Wandel. Besonders im Steuerrecht beschert uns der Gesetzgeber mit einer konstanten Regelmäßigkeit Neuerungen und Änderungen. Vor allem für den Bereich der Kleinunternehmer gab es in den vergangenen Jahren aber auch einige Verbesserungen.
Zwar ist der Wechsel der Rechtsform ein drastischer Schritt im Unternehmensleben, der mit einer Vielzahl von auch organisatorischen Änderungen einhergeht, doch sollte von Zeit zu Zeit die eigene Gesellschaftsform und damit meist verbunden, die Art der Buchführung überprüft werden.
Welche Rechtsform passt für mein Unternehmen?
Die meisten Unternehmer starten ihre Selbständigkeit als Einzelunternehmer. Diese Gesellschaftsform bedeutet eine Vereinigung der natürlichen Person mit der des Unternehmers, was eine unbeschränkte - mit dem gesamten Vermögen - und persönliche Haftung des Unternehmers zur Konsequenz hat. Als Einzelunternehmer hat man aber im Gegenzug eine gewisse „Buchführungswahlfreiheit“ und die geringsten Veröffentlichungsverpflichtungen.
Bei den Personengesellschaften schließen sich zwei oder mehrere Personen zusammen, um ein Unternehmen zu führen. Kapitalgesellschaften sind meist bei größeren Unternehmen oder bei Branchen mit erhöhtem Haftungsrisiko vorzufinden. Letztere Rechtsform ist unabhängig von der Umsatzgröße mit der Rechnungslegungspflicht nach dem Unternehmensgesetzbuch – UGB und Veröffentlichungspflichten verbunden.
Passt die GmbH noch als Rechtsform für Ihr Unternehmen?
In Zeiten rückläufiger Umsätze und damit auch sinkender Unternehmensgewinne gilt es jedoch zu hinterfragen, ob Kleinunternehmen in Form einer GmbH noch zeitgemäß sind. Gerade die zweistufige Besteuerung (Unternehmen und Gesellschafter-Geschäftsführer) führt zumeist zu einer höheren Belastung durch Steuern und Gebühren.
Infos unter: 07242 41601, dietmar.ploier@ovilava.com oder www.beststep.at
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