Axamer Grundstücksstreit
Bgm. Abenthung:: "Es ist alles korrekt abgelaufen"

Bgm. Christian Abenthung weist die Vorwürfe seitens der Gemeinde und des Substanzverwalters zurück! | Foto: Die Fotografen
  • Bgm. Christian Abenthung weist die Vorwürfe seitens der Gemeinde und des Substanzverwalters zurück!
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Substanzverwalter Norbert Happ wollte im „Fall Cernusca“ den Gerichtsbeschluss abwarten und sich erst im Anschluss äußern. Die medialen Vorwürfe von Sonja Cernusca und ihres Rechtsanwaltes will er aber nicht kommentarlos hinnehmen.

Als erstes sollte festgehalten werden, dass Sonja Cernusca über keinen gültigen Pachtvertrag mehr verfügt, so Substanzverwalter: „Aus diesem Grund habe ich den Gemeindevorstand 2017 informiert. Ich habe dann den Auftrag bekommen, das Pachtverhältnis aufzukündigen oder einen neuen Pachtvertrag zu den neuen Bedingungen abzuschließen.“

Verschwiegenheitspflicht

Verträge, die ausgelaufen sind, neu zu verhandeln oder zu kündigen, zähle zu seinen Aufgabenbereichen als Substanzverwalter. Dies sei auch bei allen anderen ähnlich gelagerten Fällen gelungen. „Die bereits von Frau Cernusca transportierten Zahlen entsprechen ebenso wie die Pachtvertragskündigung einem Beschluss des Gemeindevorstands“, will Norbert Happ festgehalten wissen. „Diese Kündigung wurde von der Pächterin nicht akzeptiert, darum wurde ich vom Gemeinderat beauftragt, diese nochmals auszusprechen und bei weiterer Nichtbeachtung eine Räumungsklage einzubringen. Über alle weiteren Details kann ich derzeit aufgrund der Verschwiegenheitspflicht keine Auskünfte geben.“
Dies sei deshalb von Bedeutung, da auch der Rechtsanwalt, der Vorwürfe wegen unrichtiger Angaben erhoben hat, nicht wissen kann, was in den Gremien besprochen wurde und wie die weiteren Pläne aussehen. „Wenn mir der Rechtsanwalt also unwahre und unrichtige Behauptungen unterstellt, werde ich mir meinerseits weitere Schritte vorbehalten. Diese Unterstellungen muss ich mir nicht gefallen lassen!“

Räumungsklage

Bürgermeister Christian Abenthung bestätigt die Aussagen des Substanzverwalters: „Die Höhe des Pachtzinses für die gegenständliche Fläche wurde einstimmig vom Gemeindevorstand beschlossen und gilt auch für andere, vergleichbare Grundstücke. Frau Cernuska  hat das neue Pachtangebot  abgelehnt.“ Diese Entscheidung sei natürlich zu akzeptieren -  damit bestünde allerdings keine Grundlage mehr für eine Nutzung dieses Grundstückes durch Sonja Cernuska. Für den Substanzverwalter, der in dieser Funktion für die Abschlüsse solcher Vereinbarungen zuständig ist und auch die Gespräche geführt hat, blieb daher nur mehr der Weg der Räumungsklage, um die Rechte des Grundstückseigentümers zu wahren. Bgm. Abenthung: „Jetzt bleibt die Entscheidung des Gerichtes abzuwarten. Norbert Happ hat jedenfalls in seiner Funktion als Substanzverwalter völlig korrekt gehandelt. Die geäußerten Vorwürfe dem Substanzverwalter oder der Gemeinde gegenüber weise ich mit aller Deutlichkeit zurück.

Lesen Sie dazu auch den Bericht über den Anlassfall:

Streit um ein Grundstück geht weiter

Weitere Berichte: www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge

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