Kein Witz: Auto ohne Vorderreifen auf der Autobahn on Tour!

Ohne Rad auf der Felge on the Road? Wir wissen jetzt, dass es so etwas doch gibt! | Foto: Archiv-Symbolfoto: Reinhard Thrainer
  • Ohne Rad auf der Felge on the Road? Wir wissen jetzt, dass es so etwas doch gibt!
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Man lasse sich bittschön die folgende Originalmeldung aus dem Pressebericht der Polizei auf der Zunge zergehen und liest am besten zweimal:

"Am 29.Juli 2016 gegen 06.40 Uhr langten mehrere Anrufe bei der Leitstelle ein, wonach ein Pkw ohne Vorderreifen auf der Autobahn (!!) von Wattens Richtung Innsbruck unterwegs sei. Der 78-jährige deutsche Lenker fuhr auf der Überholspur und überholte andere Fahrzeuge. Der rechte Vorderreifen fehlte am PKW, die Alufelge war bereits zur Hälfte abgefahren und das Fahrzeug hatte rechts noch eine Bodenfreiheit von ca. 1cm. Weder Lenkung noch Bremsen funktionierten in ausreichendem Maß. Die Anhaltung durch die Polizeistreife gestaltete sich äußerst schwierig. Bei der Anhaltung erkundigte sich der Lenker nach dem Grund und erklärte, dass er gar nicht bemerkt habe, dass ein Vorderreifen fehle. Es folgte die Untersuchung des Lenkers durch den Amtsarzt. Der Führerschein wurde ihm abgenommen."

Ratlos wegen "Radlos"

Soweit der Sachverhalt – und jetzt sei festgestellt, dass die Veröffentlichung kein Angriff auf autofahrende Senioren ist. Allerdings darf man sich auch die Ratlosigkeit jener Polizisten vorstellen, die beim vorliegenden Fall der "Radlosigkeit" amtshandeln musste. Da schremmt einer funkensprühend auf der Felge über die Autostrada, muss sich wohl mit aller Kraft gegen das nach rechts ziehende Fahrzeug ins Lenkrad stemmen und hängt aufgrund der Bodenfreiheit von einem Zentimeter im Autositz wie ein angeschlagener Boxer in den Seilen!
Dann kommt die rote Kelle, er fummelt sich mit dem Schrotthaufen an die Seite, lässt die Scheibe runter und fragt: "Is was ...?" Und jetzt kommt die Gegenfrage: "Haben Sie bemerkt, dass ihr rechter Vorderreifen fehlt?" Logische Antwort: "Nööööö ...."!

Was der Amtsarzt bei der Untersuchung festgestellt hat, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht – dass hier aber ein Rad und noch mindestens eine Schraube locker waren, darf mit Fug und Recht behauptet werden.

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