Novelle bei den Kinderspielplätzen erhöht die Qualität!
Eine Gesetzesnovelle in der Tiroler Bauordnung 2011 erhöht die qualitative Ausstattung von Kinderspielplätzen bei der Errichtung von neuen Wohnanlagen. Diese Novelle wird im November-Landtag beschlossen. Dabei wird die "kann" - Bestimmung durch eine Verpflichtung ersetzt, wobei im Zuge von neuen Wohnobjekten auf die Barrierefreiheit und auf die kindergerechte und sichere Ausgestaltung von Kinderspielplätzen besonders Rücksicht genommen werden muss. "Durch diese Novelle werden die Kinderspielplätze dem heutigen Stand der Technik angepasst und gleichzeitig wird die Gemeindeautonomie gestärkt, indem diese nun die ortsspezifische Anforderungen schon im Baubescheid definieren können", freut sich VP-Wohnbausprecher Florian Riedl über diese Novelle.
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