EU-Wahl: Wählerverzeichnisse liegen in Gemeinden bis 10. April auf

Die zur Europawahl 2014 wahlberechtigten BürgerInnen scheinen im Wählerverzeichnis jenes Ortes auf, wo sie am Stichtag 11. März 2014 ihren Hauptwohnsitz hatten. Zur öffentlichen Einsicht sind diese Verzeichnisse in Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen in der Zeit vom 1. bis 10. April 2014 in einem allgemein zugänglichen Amtsraum aufzulegen.
Innerhalb des Einsichtszeitraumes kann von jeder/m österreichischen StaatsbürgerIn und von jeder/m UnionsbürgerIn unter Angabe von Namen und Wohnadresse schriftlich oder mündlich ein Berichtigungsantrag gestellt werden, der bis spätestens 10. April 2014 bei der in der Kundmachung bezeichneten Amtsstelle einlangen muss: Dabei kann die Aufnahme einer/eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung einer/eines nicht Wahlberechtigten aus dem Wählerverzeichnis verlangt werden.

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