Wählerverzeichnisse

Beiträge zum Thema Wählerverzeichnisse

Foto: Neumayr/MMV

Wählerverzeichnisse der Landtagswahl 2018 liegen von 18. bis 22. Dezember 2017 zur Einsicht auf

Berichtigungsanträge sind bis 22. Dezember 2017 möglich TIROL. Von 18. Dezember bis 22. Dezember 2017 liegen die Wählerverzeichnisse für die Landtagswahl am 25. Februar 2018 in den Gemeinden zur öffentlichen Einsicht auf. Alle Wahlberechtigten sind in das Wählerverzeichnis der Gemeinde einzutragen, in der sie am Stichtag 28. November 2017 ihren Hauptwohnsitz haben oder als „AuslandstirolerInnen“ vor dem Wegzug ins Ausland hatten. Kundmachung der Auflegung Die BürgermeisterInnen haben die...

  • Tirol
  • Sieghard Krabichler
"Mit den Änderungen ist es uns gelungen, die Wählerverzeichnisse zu verbessern.", so Klaus Schneeberger, Klubomann der niederösterreichischen Volkspartei, Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl und VPNÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner | Foto: VPNÖ
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Niederösterreich beschließt mehr Klarheit beim Wahlrecht der Zweitwohnsitzer

Durch Änderungen im niederösterreichischen Landesbürgerevidenzengesetz wurde mehr Klarheit und Rechtssicherheit beim Wahlrecht von Zweitwohnsitzern in Niederösterreich geschaffen. Auch das Stadtrechtsorganisationsgesetz sowie die niederösterreichische Gemeindeordnung wurden einer Anpassung unterzogen. "Durch die beschlossenen Änderungen des niederösterreichischen Landesbürgerevidenzengesetzes haben wir mehr Klarheit und Rechtssicherheit beim Wahlrecht der Zweitwohnsitzer geschaffen. Dadurch ist...

Wählerverzeichnisse für die Bundespräsidentenwahl am 24. April liegen auf. | Foto: MEV Verlag GmbH

Wählerverzeichnisse für die Bundespräsidentenwahl liegen bis 24. März auf

Änderungen im Wählerverzeichnis können noch bis 24. März 2016 beantragt werden. AuslandsösterreicherInnen sind wahlberechtigt. Eine Briefwahl ist möglich. Änderungen im Wählerverzeichnis Bis zum 24. März liegen die Wählerverzeichnisse für die Bundespräsidentenwahl in den Gemeinden auf. Bis dahin haben österreichische StaatsbürgerInnen die Möglichkeit, Änderungen im Wahlverzeichnis zu beantragen. Dies kann die Aufnahme oder die Streichung aus dem Wählerverzeichnis sein. Der Antrag kann entweder...

Wählerverzeichnisse liegen in Gemeinden bis 10. April auf

TIROL. Die zur Europawahl 2014 wahlberechtigten BürgerInnen scheinen im Wählerverzeichnis jenes Ortes auf, wo sie am Stichtag 11. März 2014 ihren Hauptwohnsitz hatten. Zur öffentlichen Einsicht sind diese Verzeichnisse in Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen in der Zeit vom 1. bis 10. April 2014 in einem allgemein zugänglichen Amtsraum aufzulegen. Wie lange und wo die Auflage erfolgt, darüber informieren die BürgermeisterInnen die BürgerInnen jeweils in einer Kundmachung. Darin wird...

  • Tirol
  • Reutte
  • Elisabeth Rosen

EU-Wahl: Wählerverzeichnisse liegen in Gemeinden bis 10. April auf

Die zur Europawahl 2014 wahlberechtigten BürgerInnen scheinen im Wählerverzeichnis jenes Ortes auf, wo sie am Stichtag 11. März 2014 ihren Hauptwohnsitz hatten. Zur öffentlichen Einsicht sind diese Verzeichnisse in Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen in der Zeit vom 1. bis 10. April 2014 in einem allgemein zugänglichen Amtsraum aufzulegen. Innerhalb des Einsichtszeitraumes kann von jeder/m österreichischen StaatsbürgerIn und von jeder/m UnionsbürgerIn unter Angabe von Namen und...

Die Europawahl steht vor der Tür

Am 25. Mai finden die Europawahlen statt. Als erster Schritt liegen die Wählerverzeichnisse bis zum 10. April in den Gemeinden auf. Einsicht nehmen Wie lange und wo die Auflage erfolgt, darüber informieren die BürgermeisterInnen die BürgerInnen. Vor Beginn dieser Frist gibt es in den größeren Orten in jedem Haus einen Anschlag, auf dem die Wahlberechtigten und in die Wählerevidenz eingetragenen Personen aufgeführt sind. Einspruch möglich Bis zum 10. April kann unter Angabe von Namen und...

  • Tirol
  • Hall-Rum
  • Matthias Sauermann (mats)
Foto: Archiv

Wählerverzeichnis wird aufgelegt

MARIA ENZERSDORF. Am 29. September finden in Österreich Nationalratswahlen statt. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei diesen allerdings nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Um überprüfen zu können, ob man in diesem auch angeführt ist, wird das Wählerverzeichnis zwischen 30. Juli und einschließlich 8. August im Rathaus (Hauptstraße 37) öffentlich aufgelegt. Sollte man sich nicht im Wählerverzeichnis wiederfinden, besteht die Möglichkeit, das Verzeichnis zu...

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