Kematen: Wirbel um einen Hausabbruch

Die Abbrucharbeiten wurden bereits begonnen, was bei einem Anrainer für Empörung sorgt. | Foto: privat
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  • Die Abbrucharbeiten wurden bereits begonnen, was bei einem Anrainer für Empörung sorgt.
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Das „Hoisnhaus“ in der Hinteren Gasse in Kematen ist über 100 Jahre alt und steht bereits mehrere Jahrzehnte lang leer. In einer Erbfolge wurde das Objekt zum Verkauf angeboten. Auf Vermittlung von Bgm. Rudolf Häusler haben die Erbberechtigten mit den Nachbarn gesprochen.
Dabei konnte keine Einigung erzielt werden, weshalb nach einer anderen Verwertung gesucht wurde. Die Firma „Bauwerk Immobilien“ hat das Objekt in weiterer Folge gekauft und am 22.12.2017 um Abrissgenehmigung angesucht. Am 28.12. wurde dies unter Beziehung eines Gutachtens des hochbautechnischen Sachverständigen Dipl.Ing (FH) Michael Perfler von Bgm. Rudolf Häusler genehmigt. Die vierwöchige Frist endete am 22. Jänner 2018, woraufhin die Firma die Abbruchsanzeigeb als rechtskräftig erachtet hat. Am 5. Februar wurde mit den Abbrucharbeiten begonnen.

Anrainerprotest

Damit will sich ein unmittelbarer Anrainer nicht abfinden. „Sowohl unser Haus als auch das Nachbarhaus sind historisch und bilden den historischen Ortskern der Gemeinde,“ so die Argumentation. „So geht der Gewölbekeller unseres Hauses in die Römerzeit zurück, der Gewölbekeller des Nachbarhauses ist ebenfalls hunderte Jahre alt. Auch gibt es Hinweise, dass in diesem Bereich hier die antike Römerstrasse verläuft.“ Nach Meinung des Anrainers hätte der Bürgermeister den Abbruch untersagt. Auch eine Begutachtung durch das Denkmalamt sei bereits eingeleitet worden. Diese „Einsprüche“ zeigten ebenso wenig Wirkung wie die Versuche des Anrainers, den Bagger durch „persönlichen Einsatz“ zu stoppen – der Bauernhof wurde bereits teilweise abgerissen. „Ohne Genehmigung durch die Gemeinde wurde mit dem Abriss begonnen. Daraufhin wurde vom Bürgermeister und im Beisein des Denkmalschutzes der Abriss gestoppt. Selbst dann wurde mit den Abbrucharbeiten noch weitergemacht.“

Widerspruch

Bgm. Häusler will die Argumentation des Anrainers so nicht bestätigen. „Die Einstellung der Abbrucharbeiten wurde lediglich deshalb angeordnet, weil für die Arbeiten die Gemeindestraße ohne behördliche Genehmigung gesperrt und benutzt wurde. Dass der Hausabbruch allerdings auf gesetzlicher Grundlage beruht, steht für Häusler fest. Allerdings wurde im Vorfeld auch darauf hingewiesen, dass bei den Abbrucharbeiten betreffend der Grundinanspruchnahme des Nachbarschaftsgrundstückes Einvernehmen herzustellen sei. Dies ist seitens der Firma nicht geschehen. Dazu wird aber von Häusler auch klargestellt, „dass der von Amtswegen erteilte Hinweis auf ein Protokoll über die Einigung mit den Nachbarn über die Benutzung von Fremdgrund keiner bescheidmäßigen Erledigung bedarf. Dies sei in der TBO 2011 im Gesetzestext ausreichend normiert.“

Keine Notwendigkeit

Für Hannes Unterluggauer, Geschäftsführer der Firma Bauwerk, ergab sich ebenfalls keine Notwendigkeit: „Die Abbruchsanzeige ist von der Behörde genehmigt, das Nachbargrundstück wird nicht gebraucht, ergo muss auch kein Einvernehmen hergestellt werden. Betreffend der Straßensperre werden wir uns bemühen, die Auflagen zu erfüllen, um die Arbeiten fortsetzen zu können.“ Betreffend der Vorgänge beim Beginn der Arbeiten zeigt sich der Firmenchef entsetzt: „So etwas haben weder ich noch die Arbeiter jemals zuvor erlebt!“ Auf dem Grundstück soll in weiterer Folge ein Mehrparteienhaus entstehen.

Fragwürdiger Denkmalamtbescheid

Die Vorgangsweise des Bundesdenkmalamtes, Abteilung Tirol, ist für den Bürgermeister „äußerst fragwürdig.“ Laut seinen Informationen wurde lediglich auf einen Hinweis reagiert – und dies zu einem Zeitpunkt, an dem die Abbruchanzeige bereits vorlag. „Ich richte mich bei derartigen Anliegen nur nach dem Grundbuchauszug und nach der Tiroler Bauordnung. Wenn also das Bundesdenkmalamt auf Zuruf tätig wird und dadurch einen rechtskräftigen Abbruch in Frage stellt, geht die Rechtssicherheit für die Bürgermeister flöten. Eine Bundesstelle nimmt Parteienstellung für ein Einschreiten an und schwächt dadurch die Behörde – das kann so nicht hingenommen werden,“ rügt Häusler, der auch noch eines klargestellt wissen will: „Ich habe korrekt gehandelt und jeder Bürger in Kematen und jeder Bauwerber kann sich darauf verlassen, dass die Bauordnung vollzogen wird. So wird es auch weiterhin sein und ich werde mich weder medialen noch sonstigen Druck beugen.“

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