Schwein gehabt - Halali für die Wildschweinjagd

"Schwein gehabt", mit dieser Glücksformel wissen Landwirte und Biologen wenig anzufangen; zumindest was Wildschweine betrifft. Schwarzwild darf ab Mitte Jänner 2020 - befristet bis 31. Dezember 2023 - mithilfe von „Technischen Nachzielhilfen“ bejagt werden, dies gemäß einer Änderung des NÖ Jagdgesetzes.

WIENER NEUSTADT-BEZIRK (ds) "Die Gesetzesänderung wurde beschlossen, um den dramatisch wachsenden Bestand zu reduzieren, der einen Risikofaktor für die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest mit sich bringt", erklärt Bezirksjägermeister Werner Spinka.
Faktum ist: Die Wildschweinpopulation hat sich seit den 1980er-Jahren mehr als verdoppelt. "Das wird immer häufiger zum Problem für die Landwirtschaft, wenn die Tiere auf der Suche nach Nahrung die Felder plündern. Wie viele Wildschweine es tatsächlich in unseren Breiten gibt, ist gar nicht so leicht zu erheben“, meint der Wildtierbiologe und Autor eine Studie, Sebastian Vetter Wildtierbiologe an der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Die Studienautoren haben daher  Jagd- und Verkehrsunfallstatistiken ausgewertet und errechneten so die genannte Vermehrungsrate.
In ganz Österreich werden 2019 etwa 32.000 Wilschweine erlegt, allein an die 20.000 in NÖ, da hier der Tisch gut gedeckt ist. Wildschweine bevorzugen Laub- und Mischwälder und sumpfiges Terrain, wie etwa im südlichen NÖ, also in unserem Bezirk bzw. Gebiete über der Donau. Sie ernähren sich von Bucheckern, Eicheln oder Mais, fettreiche Nahrung, die zwischen 330 und 500 Kalorien pro 100 Gramm hat. Natürliche Feinde, wie Luchse, Bären und Wölfe sind kein Gefahrenpotenzial mehr, weil abgewandert.

Klimawandel- vom Menschen gemacht

"Ein wesentlicher Grund für die starke Vermehrung ist der Klimawandel", unterstreicht Bezirksjägermeister Spinka. Die gefährlichste Zeit für neugeborene Wildschweine sind die ersten drei bis vier Wochen. Kommt es in dieser Zeit zu Kälteeinbrüchen ist die Sterberate relativ hoch, da in den ersten Lebenswochen die natürliche Wärmeregulation der Jungtiere noch nicht ausgeprägt ist. In Österreich überleben aufgrund der milden Winter im Schnitt rund 75 Prozent der Jungtiere, so eine Information des "Dachverbands Jagd Österreich". "Eine Bache frischt üblicherweise einmal im Jahr, aufgrund der hohen Temperaturen erfolgt das gegenwärtig zweimal im Jahr", so Spinka. Somit erblicken im Schnitt zwei Mal jährlich je zehn Ferkel das Licht der Welt, sie werden etwa acht bis 12 Jahre alt.

Neben den Schäden, die sie der Landwirtschaft zufügen, gelten sie auch als Überträger der Afrikanischen Schweinepest. Bis dato wurde noch kein Erkrankungsfall in Österreich verzeichnet, das Virus verbreitet sich bereits  an der slowakisch-ungarischen Grenze und in Tschechien. Die Agentur für Lebensmittelsicherheit warnt: "Neuausbrüche konnten bis dato meist auf Wildschweine zurückgeführt werden." Sie infizieren sich mit dem Virus durch Direktübertragung oder durch die Aufnahme von kontaminierten Lebensmitteln, wie etwa Wurst- oder Fleischreste, die am Straßenrand
vom Menschen entsorgt wurden.
Werner Spinka: "Ein Ausbruch der Erkrankung hätte schwerwiegende Folgen, für Tiere und landwirtschaftliche Betriebe. Die wirtschaftlichen Verluste betreffen über einen großen Zeitraum gesehen die gesamte Schweinewirtschaft."  In den betroffenen Regionen müsse der Bestand daher über die Jagd reglementiert werden. Eine Maßnahme dazu ist nun die Erlaubnis, "Nachtzielhilfen“ für die Wildschweinjagd einzusetzen. Dies unter den Voraussetzungen, dass der  Jäger in den letzten drei Jahren durchgehend im Besitz einer gültigen NÖ Jagdkarte ist oder eine Schulung für die Geräte beim NÖ Jagdverband absolviert. Außerdem muss der jeweilige Jagdleiters dem Einsatz schriftlich zustimmen. "Um ein Wildschwein zu erlegen, ist ein Jäger etwa 21 Stunden am Ansitz", sagt Werner Spinka, die Nachtzielgeräte sollen diese Zeit verkürzen. Wildtierkundler Walter Arnold empfiehlt darüber hinaus, von der Ansitzjagd weg- und zur Riegeljagd hinzugehen, "das ist jedoch in unserem Bezirk ein Problem", Erklärt der Bezirksjägermeister. Den Landwirten raten Jäger und Wissenschafter. Schneisen zwischen bebautem Feld und Waldrand in einer Breite von "zwei Maschinenspuren" freizulassen, damit das Wild überhaupt gesehen werden kann. 

Wer haftet?

Für Wildschweinschäden muss übrigens laut Gesetz die Jägerschaft aufkommen.
Ob die Jagd allein die Lösung für eine Überpopulation ist, ist umstritten. Wildbiologe Arnold: "Die „Dauermast“ für Wildschweine muss beendet werden, das heißt: Kirrungen ("Lockfütterung", Anm.) muss auf das Notwendigste reduziert werden. Für Wildschweinschäden muss dennoch laut Gesetz die Jägerschaft aufkommen. (Anm.: NÖ Jagdgesetez 1974 (!). Die Frage ist: Wie kommen Jagdpächter dazu,  Schäden zu zahlen, wenn die Landwirte einfache Möglichkeiten, z.B. “Schneisen” - s.o., aus Rentabilitätsgründen nicht anlegen. Oder aufgrund der in den letzten Jahren aufkommenden landwirtschaftlichen Betriebsverpachtungen  einzustehen? (z.B. wegen Pensionierung: der neue Pächter bearbeitet mehr oder weniger im arbeitstechnischem Alleingang mit immer größeren, stärkeren und schnelleren Maschinen beinahe zu jeder Tages- und Nachtzeit seine neue, größere Wirtschaftsfläche. Steigende Unruhe in den Einständen des Wildes sind die Folge, was in weiterer Folge wiederum zu erhöhtem Schadensaufkommen auf Wiesen und Feldflächen führt.) 

Infos:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/tgb_adns/ASF-Ausbreitung_aktuell_20191118.pdf?78r23h

Sauen ohne Ende/Arnold https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/fiwi/Publikationen/Populaerwissenschaftliche/Arnold_Sauen_ohne_Ende_ww1212.pdf

Studie des Forschungsinstituts für Wildtierkunde und Ökologie der VetMed:
https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0132178

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