IMMOBILIEN-NEWS: Energieausweis NEU ab 01.12.2012
Der Energieausweis, den es seit 01.01.2009 verpflichtend für alle weitergegebenen Immobilien (egal ob Miete oder Eigentum) gibt, war ein Gesetz mit Hintertür. Wenn sich die Parteien darauf verständigten diesen nicht zu übergeben, wurde die dem Alter entsprechende Energiekennzahl angenommen. Jetzt ist dem Gesetzgeber eine schlaue Idee gekommen, um das Gesetz zu reformieren. Es sind ab 01.12.2012 alle Immobilienverkäufer/-vermieter verpflichtet, die Energiekennzahl im Inserat anzugeben. Somit muss man einen Energieausweis machen, da man diese Zahl sonst nicht kennt. Das gilt gleichermaßen für Private wie auch für Immobilienmakler, die eine Immobilie anbieten. Bei Versäumnis steht dem Inserenten eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 1.450,-- ins Haus. Spätestens bei Abgabe eines verbindlichen Angebotes, muss dem Interessenten der Energieausweis gezeigt werden. Eine wichtige Ausnahmeregel für Immobilienmakler ist, dass dieser entschuldigt ist, wenn er den Abgeber nachweislich darauf hingewiesen hat und dieser aber der Aufforderung nicht nachkommt. Ausgenommen von der Vorlagepflicht sind zB. Abrissobjekte, Wochenendobjekte - wenn sie weniger als 1/4 des Jahres genutzt werden, kleinere Objekte unter 50m². Genaueres finden Sie auf www.ovi.at
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