Brandgefahr
Brandverordung für den gesamten Bezirk St. Pölten - Land
Die anhaltende Trockenheit hat bereits mehrere Flächenbrände ausgelöst. Die Feuerwehr Neulengbach-Stadt rief schon vor Wochen zur besonderen Vorsicht auf, wie auch die BEZIRKSBLÄTTER berichteten. Jetzt hat die Bezirkshauptmannschaft eine Brandverordnung erlassen, die an alle Gemeinden des Verwaltungsbezirkes St. Pölten-Land entsandt wurde.
WIENERWALD. Nach mehreren Flächenbränden hat die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten jetzt eine Brandverordnung erlassen, die für alle Gemeinden des Verwaltungsbezirkes St. Pölten-Land gilt.
Die Brandverordung
- In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten.
- Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß Paragraph 174 Absatz 1 lit. a Zi. 17 Forstgesetz 1975 mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
- Diese Verordnung wird an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten sowie an den Amtstafeln der Gemeinden im Verwaltungsbezirk St. Pölten kundgemacht und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
"Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.", so im Anhang der Brandverordung.
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