Privatbeteiligtenvertreterin (Bild) fordert Schmerzensgeld
Covid-Sünder zu Haftstrafe verurteilt
Vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wird einem St. Pöltner vorgeworfen, der trotz positivem Covid-Test den Quarantäne-Bescheid ignorierte und unter anderem in Eichgraben die Post aufsuchte.
ST. PÖLTEN/EICHGRABEN. Bis zu drei Jahren Haft beträgt das Strafmaß im Falle einer vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Unter diesem Damoklesschwert befand sich ein 46-jähriger Pole bei seinem Prozess am Landesgericht St. Pölten, nachdem er trotz positivem Covid-Test den Quarantänebescheid ignoriert hatte.Der Beschuldigte verließ am 21. Dezember 2020 seine Wohnung in St. Pölten, suchte einen Supermarkt auf und holte vom Postamt in Eichgraben zwei RSb-Briefe ab. Als er wieder nach Hause kam, bemerkte sein ebenfalls in Quarantäne isolierter Sohn, dass sein Vater, der aufgrund eines Medikament-Implantats, das nur in Polen erlaubt ist, absolutes Alkoholverbot hat, betrunken war. Verzweifelt kontaktierte er den Hausarzt, der seinerseits die Polizei verständigte. Gegenüber den Beamten nahm der Beschuldigte immer wieder seine Maske ab, kam ihnen sehr nahe und behauptete, gar nicht krank zu sein.
„Ich muss der Polizei Recht geben“ so das Schuldbekenntnis des vorbestraften Polen seine Covid-Sünde betreffend.
Nur teilweise zeigte er sich zum Vorwurf einer gefährlichen Drohung geständig. Er soll demnach gegenüber seiner Ex-Lebensgefährtin via Telefon geäußert haben: Gottes Hand möge sie schützen, wenn sie sich quer stelle. Er garantiere ihr, dass sie dann nicht mehr arbeiten könne und es zu einer schweren Tragödie kommen werde.
Drohung auch auf Polnisch ernst zu nehmen
Das sei alles nicht so gemeint gewesen. „Wir haben sehr oft solche Gespräche gehabt“, erklärte der 46-Jährige. Das Wort „Gott“ würden gläubige Polen in jedem zweiten Satz verwenden und außerdem könne man das auf Polnisch Gesagte nicht so wörtlich ins Deutsche übersetzen. In der Trennungsphase habe er Angst gehabt, dass seine Ex den Kontakt zu einem seiner insgesamt vier Kinder verhindern wolle.
Privatbeteiligtenvertreterin Elisabeth Januschkowetz konterte, dass seine Äußerung auch auf Polnisch durchaus als Drohung zu werten sei. Sie forderte Schmerzensgeld in Höhe von 150 Euro, das vom Beschuldigten mit „Natürlich, ja“ auch sofort anerkannt wurde.
Richter Andreas Beneder verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, wovon er zwei in Haft abzusitzen hat. (nicht rechtskräftig).
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