Hasch-Opa (59) landete vor Gericht
Der Prozess um 22 Kilo Cannabis, die ein Pensionist aus dem Wienerwald geerntet haben soll, wurde vertagt.
ST. PÖLTEN (ip). Schwere Vorwürfe erhob der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Fischer gegen einen 59-jährigen Pensionisten aus dem Wienerwald, der nach eigenen Angaben innerhalb von etwa vier Jahren auf seiner Indoor-Plantage rund 22 Kilo Cannabis geerntet hat. Mehrfach wurde der Prozess bereits vertagt, geht es bei dem einschlägig vorbestraften Mann doch um einige Jahre Haft, die sich bei einer wesentlich geringeren Menge Suchtgift auch entsprechend reduzieren könnte. Statt bis zu 15 Jahren wäre das Strafmaß auf bis zu zehn Jahren Haft in Betracht zu ziehen. Den Angaben des Beschuldigten zufolge, allerdings erst im fortgesetzten Prozess, handle es sich bei den 22 Kilo um noch feuchte Pflanzen. Das Gewicht reduziere sich nach dem Trocknen, wie Verteidiger Josef Gallauner durch eine Expertenaussage nachprüfen ließ, auf maximal ein Drittel.
Handel oder Eigenkonsum?
Dem entgegen stand die Aussage des zuständigen Ermittlers, der aufgrund des hohen Stromverbrauchs nahezu ausschloss, dass der Beschuldigte vom Feuchtgewicht der Pflanzen gesprochen habe. Da sich ein Teil der Blüten noch in einer Verwahrstelle befindet, beantragte Gallauner, die Pflanzen nochmals auf die Waage zu legen, was eine neuerliche Vertagung des Prozesses zur Folge hatte. Angebaut, so der Beschuldigte, habe er seit 2012, wobei er pro Pflanze etwa 15 Gramm herausholte, die er überwiegend selbst konsumiert habe, wobei er von insgesamt 3.500 Gramm Trockengewicht sprach. Den Vorwurf Fischers, wonach er das Suchtmittel auch verkauft habe, wies der Pensionist zurück. Drei Abnehmer gaben als Zeugen an, von den 850 Gramm, von denen der Beschuldigte vor der Polizei sprach, maximal die Hälfte bekommen zu haben, hauptsächlich geschenkt oder für kleine Gegenleistungen. Von Suchtgifthandel gingen die Ermittler vor allem aus, da man im Zuge der Hausdurchsuchung mehrere in Plastik verschweißte Zehn-Gramm-Packungen fand, die in einem größeren Behälter verwahrt waren. Dies sei kein Beweis für den Handel, erklärte Gallauner. Sein Mandant behauptete, er habe das Cannabis deshalb so abgepackt, um es vor Austrocknung zu schützen und die Sortenreinheit zu wahren.
Text und Fotos: Ilse Probst
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