Wienerwald/Neulengbach
Prozess nach Schlägerei auf Disco-Parkplatz
Nach einer blutigen Auseinandersetzung im vergangenen Februar auf dem Parkplatz einer Discothek im Wienerwald trafen nun das Opfer und seine beiden Kontrahenten am Landesgericht St. Pölten aufeinander.
ST. PÖLTEN. Staatsanwalt Patrick Hinterleitner legte einem 20-Jährigen und einem 24-Jährigen eine versuchte schwere Körperverletzung zur Last, wobei der Jüngere aufgrund einer einschlägigen Vorstrafe beim Strafmaß die schlechteren Karten hatte. Richter Markus Grünberger kannte den gebürtigen Russen bereits von einem Prozess 2021, wo er ihn wegen massiver Drohungen gegen einen Mitarbeiter des Universitätsklinikums in St. Pölten, sowie einem spektakulären Auftritt in der Wohnung eines Freundes, auf den er mit einer Schreckschusspistole zielte, obwohl der Freund ein Baby in der Hand hielt und dem anschließenden Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer bedingten Freiheitsstrafe mit der Weisung zur Suchttherapie verurteilt hatte.
Dennoch war der 20-Jährige auch bei dem Vorfall im vergangenen Februar nicht ganz nüchtern. Weit stärker alkoholisiert dürfte das 25-jährige Opfer gewesen sein, das bereits im Lokal im Zuge einer Auseinandersetzung ein Büschel Haare eingebüßt hatte. Als sein Gegner die Trophäe einem der beiden Angeklagten in die Hand drückte, kam es vor dem Lokal zu einer weiteren Streiterei. Laut Strafantrag habe der 24-Jährige dem mittlerweile haarlosen Opfer mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt. Als der 25-Jährige dabei zu Boden ging, versetzten ihm beide Beschuldigten weitere Faustschläge, aber auch Fußtritte, wodurch das Opfer zum Glück nur leichtere Verletzungen erlitt.
Die Urteile
Beide Angeklagten legten ein umfassendes Geständnis ab, was Verteidiger Roland Schöndorfer bei seinem Mandanten als strafmildernd hervorhob. Grünberger verurteilte das Duo zu je zehn Monaten bedingter Freiheitsstrafe, der jüngere Täter fasste darüber hinaus eine unbedingte Geldstrafe von 960 Euro (entspricht 240 Tagessätzen zu, dem Einkommen entsprechend je vier Euro) aus. Die Probezeit seines Urteils von 2021 wurde auf fünf Jahre verlängert. Beide Urteile sind rechtskräftig.
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