Von 18-jähriger Ex-Freundin angezeigt: "Er hat mich bedroht"
Dem 33-Jährigen, der das Mädchen über Facebook kennengerlernt hatte, konnte keine Gewalttätigkeit nachgewiesen werden.
REGION WIENERWALD (ip). Relativ glimpflich, nämlich mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten, kam ein 33-jähriger Pensionist am Landesgericht St. Pölten davon (nicht rechtskräftig). Verurteilt wegen massiver Drohungen, konnten dem dreifach Vorbestraften die fortgesetzte Gewaltausübung sowie eine Sachbeschädigung nicht eindeutig nachgewiesen werden.
Anzeige der Ex-Freundin
Ergänzt wurde das Urteil mit Bewährungshilfe, 100 Euro Schmerzensgeld und einem umfassenden Kontaktverbot zu den Opfern. „Gar net schuldig“, lautete die spontane Reaktion des besachwalteten Mannes auf die Frage der St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer zu seiner Verantwortung. Vor Gericht landete der Pensionist aufgrund einer Anzeige seiner ehemaligen Freundin.
Auf Facebook kennengelernt
Die 18-Jährige aus dem Wienerwald behauptete, Monate hindurch von ihrem Freund, den sie über Facebook kennen gelernt hatte, wöchentlich mehrmals geschlagen und getreten worden zu sein. Bereits am ersten Tag ihrer Beziehung habe er sie im Haus ihrer Mutter, bei der sie lebt, geschlagen und gleichzeitig gedroht, sie und ihre Familie umzubringen. Nachdem sie sich von ihm getrennt hatte, habe er immer wieder Kontakt zu ihr gesucht und unter anderem gedroht, sie und ihren neuen Freund abzustechen. Dass er auch einen Nagel in den Reifen ihrer Mutter gesteckt hat, habe sie nur vermutet, da er sie gefragt habe: „Leben deine Oiden no?“ – „Sie hat blaue Fleckn g´habt, des woar a Wahnsinn“, berichtete die Mutter. Ihre Tochter habe jedoch stets geantwortet, sie habe sich irgendwo angestoßen. Von den Übergriffen habe sie nichts bemerkt. „Da haben sie immer den Fernseher so laut aufgedreht“, erklärte die 58-Jährige. Auch die Schwester im Nebenzimmer der 18-Jährigen habe nur teilweise Streitereien gehört. Auf die blauen Flecken angesprochen, habe sich die junge Frau auch ihr nicht anvertraut. Auch konnte das mutmaßliche Opfer keine ärztlichen Dokumentationen vorweisen.
"Aussagen konstruiert"
„Die Aussagen gehen doch sehr weit auseinander“, begründete Wais-Pfeffer den Freispruch im Zusammenhang mit der fortgesetzten Gewaltausübung.
Auch Verteidiger und Sachwalter Kurt Schick wies auf die Widersprüche in den Aussagen der drei Frauen hin und meinte: „Auch wenn mein Mandant kein Lamm ist, klingen die Aussagen der Privatbeteiligten etwas konstruiert.“
Text und Foto: Ilse Probst
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