Freigesprochen, weil die Opfer schwiegen
BEZIRK AMSTETTEN. „Ich habe Sie nicht freigesprochen, weil ich glaube, dass Sie unschuldig sind, sondern weil sich die Zeugen der Aussage entschlagen haben und Sie sich nicht schuldig bekannten“, begründete der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek sein nicht rechtskräftiges Urteil im Prozess gegen einen 27-jährigen Türken aus dem Bezirk Amstetten.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen gefährlicher Drohung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch geklagt, nachdem er, laut Anzeige bei der Polizei, seine Stieftochter an der Kehle gepackt, sie hochgehoben und gewürgt habe, sodass die Jugendliche aus der Nase blutete. Nach Provokationen und Beschimpfungen seitens der Schülerin habe er ihr den Tod gewünscht und dass sie ein Auto überfahren solle.
Gerade frisch von seiner Ehefrau getrennt, habe er im Mai 2016 erfahren, dass diese bereits einen neuen Freund hätte. Er sei zu ihr gefahren und habe sich durch Eintreten der Türe Zugang zur Wohnung verschafft.
Alle Vorwürfe relativierte der Türke gegenüber Wiaderek durch harmlose Erklärungen und bekannte sich schon zu Beginn des Prozesses nicht schuldig. Nachdem sowohl seine Ex-Frau als auch deren Tochter von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machten und daher vor Gericht nicht aussagten, konnten auch die ursprünglichen Angaben der mutmaßlichen Opfer nicht verwertet werden.
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