Ein Hoppala mit Spätfolgen
Zeitreise zurück zum 25. Jänner 2015, Gemeinderatswahl. Haben auch Sie in Ihr Wahlkuvert zwei oder mehrere Stimmzettel gegeben - den amtlichen und/oder einen oder zwei Vorzugsstimmenzettel? Welche Garantie haben Sie, dass Ihre Stimme tatsächlich als eine Stimme gewertet wurde - nämlich für die Partei, die Sie ankreuzten bzw. von der Ihr Vorzugsstimmenkandidat stammt? Sprich: dass Ihre Stimmzettel zusammengeheftet wurden?
In Baden passierte - wie nun der Verfassungsgerichtshof feststellte - mehrere Hoppalas, die nun die Neuwahl in den betroffenen vier Sprengeln bedeuten. Es sind offensichtlich manche Stimmen mehrfach gewertet worden - das Endergebnis also verfälscht.
Überall sonst genügt ein einziger amtlicher Stimmzettel für die Wahl. Nur in Niederösterreich wird auf eine - sagen wir etwas turbulente - Vorzugsstimmen-Art gewählt. Die Angelegenheit in Baden sollte den Verantwortlichen im Land Anlass geben, das Wahl-Procedere zu überdenken, sprich: zu vereinfachen bzw. den allgemeinen Gepflogenheiten anzupassen. Sodass sich die Wähler auskennen und das Auszählen der Stimmen überschaubarer wird.
Denn wenn allein in Baden mit seinen über 30 Wahlsprengeln gleich in vieren solche - gewiss unbeabsichtigte - Hoppalas passierten: Wer will ausschließen, dass nicht in den tausenden Sprengeln im ganzen Land da und dort auch "etwas" passiert ist?
Wir sind doch eine entwickelte Demokratie, auf deren Wahlergebnisse Verlass sein sollte.
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