Asyl in Bruckneudorf: Innenminister Sobotka steht Rede und Antwort

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BRUCK/BRUCKNEUDORF. Exakt am 18. Mai brachte Erwin Preiner, SPÖ Nationalratsabgeordneter und Bürgermeister von Winden am See (Bezirk Neusiedl am See) seine parlamentarische Anfrage betreffend "Sexuellen Übergriffen durch alkoholisierte Asylwerber in Bruckneudorf" ein. Preiner spricht von Medienberichten demnach es angeblich auf der Fußgängerbrücke in Bruckneudorf sowie am Bahnhof Bruck an der Leitha im Ortsgebiet von Bruckneudorf zu sexuellen Belästigungen von Frauen und Mädchen durch alkoholisierte Flüchtlinge gekommen sei.

Innenminister Wolfgang Sobotka beantwortete die Fragen, wir fassen zusammen:

ERWIN PREINER: Frage 1 - "Sind dem Innenministerium seit Beginn des Jahres 2016 Vorfälle sexueller Belästigung oder Nötigung in Bruck an der Leitha oder Bruckneudorf durch Täter ohne österreichische Staatsbürgerschaft bzw. vermutet ausländische Täter bekannt? Wenn ja , wie viele derartige Vorfälle gab es seit dem 1.1.2016 (bitte nach Monaten gegliedert anführen)?"

ERWIN PREINER: Frage 2 - "Wenn ja, wie viele der Täter sind vom BMI bzw. in Grundversorgung untergebracht oder betreut?"

INNENMINISTERIUM: Zu Frage 1 und 2 - "Es sind keine durch die in der Betreuungsstelle Bruckneudorf untergebrachten Asylwerberinnen und Asylwerber verübten sexuellen Belästigungen bzw. Nötigungen bekannt."

ERWIN PREINER: Frage 3 - "Wenn nein, was haben Sie unternommen, um die entstandenen Gerüchte richtig zu stellen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Ortsbevölkerung wieder zu heben?"

INNENMINISTERIUM: Zu Frage 3 - "Um die entstandenen Gerüchte richtigzustellen wurden von Seiten der Betreuungsstellenleitung Gespräche sowohl mit dem Bürgermeister von Bruckneudorf als auch mit der PI Parndorf geführt."

ERWIN PREINER: Frage 4 - "Gibt es Auffälligkeiten bei sonstigen Delikten seit Inbetriebnahme der Einrichtung zur Unterbringung von Asylwerbern in der Lagerstraße 1 in Bruckneudorf?"

INNENMINISTERIUM: Zu Frage 4 - "Nein."

ERWIN PREINER: Frage 5 - "Gibt es ein spezielles Sicherheitskonzept für die Einrichtung zur Unterbringung von Asylwerbern in der Lagerstraße 1 in Bruckneudorf? Wenn ja, welche Maßnahmen beinhaltet dieses Sicherheitskonzept? Welche zusätzlichen Maßnahmen sind für die Zukunft geplant / angedacht?"

INNENMINISTERIUM: Zu Frage 5 - "Die Beamten der zuständigen PI Parndorf und die Betreuungsstellenleitung in Bruckneudorf sind laufend bestrebt, die Zusammenarbeit weiter zu intensivieren. Die eingeteilten Streifen, die mit sicherheits- und verkehrspolizeilichen Überwachungen im Raum Bruckneudorf und Kaisersteinbruch beauftragt sind, stellen mehrmals täglich präventiven Kontakt zu der Betreuungsstellenleitung her. Zusätzliche Maßnahmen sind derzeit nicht angedacht.
Das Sicherheitskonzept der Betreuungsfirma ORS Service GmbH orientiert sich an den im Betreuungsvertrag festgelegten Standards, wie der Hausordnung des Bundesamts für Fremdenwesen- und Asyl und der Meldekette für Vorfälle. Seitens aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort wird permanent auf ein friedliches und respektvolles Miteinander in der Bundesbetreuungseinrichtung in Bruckneudorf hingewirkt."

ERWIN PREINER: Frage 6 - "Wie viele Asylwerberinnen sind derzeit in der Einrichtung in der Lagerstraße 1 in Bruckneudorf untergebracht?"

INNENMINISTERIUM: Zu Frage 6 - "Zum Stichtag 16. Juni 2016 waren 32 Personen untergebracht."

ERWIN PREINER: Frage 7 - "Wie hoch ist der Anteil der derzeit in der Einrichtung in der Lagerstraße 1 in Bruckneudorf untergebrachten Asylwerber nach Geschlecht, Alter und Nationalität?"

INNENMINISTERIUM: Zu Frage 7 - "Afghanistan 1 Mann, Algerien 1 Mann, Kosovo 1 Mann, Irak 2 Männer - 2 Frauen - 7 Kinder, Marokko 1 Mann, Nigeria 6 Männer, Russland 1 Mann, Sierra Leone 1 Mann, Somalia 3 Männer, Syrien 5 Männer, Tunesien 1 Mann."

ERWIN PREINER: Frage 8 - "Stimmt es, dass in der Einrichtung in der Lagerstraße 1 in Bruckneudorf auch Personen mit negativem Asylbescheid untergebracht werden? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil von Personen mit negativem Asylbescheid an allen in der Lagerstraße 1 in Bruckneudorf untergebrachten Personen? Sind diese Menschen angehalten, in der Einrichtung zu bleiben und wie wird verhindert, dass diese Menschen die Einrichtung verlassen, um unterzutauchen? Wie wird einem von dieser Personengruppe ausgehenden höheren Gefährdungspotential Rechnung getragen?"

INNENMINISTERIUM: Zu Frage 8 - "Derzeit sind in der Betreuungsstelle Bruckneudorf keine Personen mit negativem Asylbescheid untergebracht."

ERWIN PREINER: Frage 9 - "Wie lange bleiben diese Menschen durchschnittlich in dieser Einrichtung bevor sie abgeschoben werden?"

INNENMINISTERIUM: Zu Frage 9 - "Bis zum Stichtag 16. Juni 2016 wurde noch keine in der Betreuungsstelle Bruckneudorf untergebrachte Person abgeschoben."

ERWIN PREINER: Frage 10 - "Wie viele Personen, die in der Lagerstraße 1 in Bruckneudorf untergebracht waren, haben diese Einrichtung bereits seit Inbetriebnahme dauerhaft und unberechtigt verlassen? Wie viele davon haben schon vorher einen negativen Asylbescheid erhalten?"

INNENMINISTERIUM: Zu Frage 10 - "Seit Inbetriebnahme der Betreuungsstelle Bruckneudorf wurden bis zum Stichtag 16. Juni 2016 insgesamt 11 Personen nach 48-stündiger Abwesenheit abgemeldet. Im Übrigen siehe die Beantwortung zu Frage 8."

ERWIN PREINER: Frage 11 - "Der Kompromiss im Vorfeld der Errichtung dieser Einrichtung in der Lagerstraße 1 in Bruckneudorf zwischen Gemeinde Bruckneudorf und der damaligen Bundesministerin für Inneres unter Vermittlung von Flüchtlingskoordinator Christian Konrad besagte, dass die Einrichtung zeitlich befristet wird . Wie sieht die aktuelle Vereinbarung über diese Einrichtung aus und wie lange soll sie bestehen bleiben?"

INNENMINISTERIUM: Zu Frage 11 - "Mit dem BMLVS wurde ein befristetes Verwaltungsübereinkommen über die Nutzung eines Teils des Truppenübungsplatzes Bruckneudorf abgeschlossen, über dessen Verlängerung derzeit Verhandlungen zwischen dem BM.I und dem BMLVS geführt werden. Das Gelände soll zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Personen grundsätzlich solange genutzt werden, solange ein Bedarf an Unterbringungsplätzen besteht."

ERWIN PREINER: Frage 12 - "Wie wird sich die Zahl der Unterbringungsplätze in der Einrichtung in der Lagerstraße 1 in Bruckneudorf aus heutiger Sicht verändern?"

INNENMINISTERIUM: Zu Frage 12 - "Es ist grundsätzlich auch zukünftig geplant, nicht mehr als 80 Personen gleichzeitig in der Betreuungsstelle Bruckneudorf unterzubringen. Lediglich für den Fall drohender Obdachlosigkeit könnte diese Belagszahl bis zur tatsächlichen Kapazitätsobergrenze erhöht werden."

ERWIN PREINER: Frage 13 - "Alkoholkonsum unter Asylwerbern dürfte eine negative Stimmung in der Bevölkerung verstärken. Gibt es in der Einrichtung in der Lagerstraße 1 in Bruckneudorf eine Hausordnung? Gibt es verpflichtende Anwesenheitszeiten für untergebrachte Personen in der Lagerstraße 1 in Bruckneudorf bzw. wie oft wurden diese nicht eingehalten? Gilt in der Einrichtung in der Lagerstraße 1 in Bruckneudorf Alkoholverbot bzw. wie beurteilen Sie ein solches Alkoholverbot in Unterbringungseinrichtungen für Asylwerber?"

INNENMINISTERIUM: Zu den Fragen 13 und 15 - "In allen Betreuungsstellen des Bundes gilt eine Hausordnung, die den Asylwerberinnen und Asylwerbern im Zuge des Erstaufnahmegesprächs ausgehändigt wird und den untergebrachten Personen auch im Rahmen der Nationengespräche durch das Betreuungspersonal vermittelt wird. Gemäß dieser Hausordnung sind der Besitz und der Konsum von Alkohol am gesamten Areal der Betreuungsstelle untersagt.
In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten, während der sich die Bewohnerinnen und Bewohner tunlichst in ihren Unterbringungsräumen aufzuhalten haben. Eine mehr als 48 Stunden dauernde Abwesenheit kann zur Entlassung aus der Grundversorgung führen.
Im Rahmen des Betreuungsprogramms – insbesondere bei Nationengesprächen – wird eingehend auf das korrekte Verhalten im öffentlichen Raum hingewiesen. Dabei explizit angesprochen werden auch das Thema Alkohol sowie der korrekte Umgang mit Frauen. Darüber hinaus gibt es eine umfassende Tagesstrukturierung, die unter anderem etwa Deutschkurse oder verschiedene Workshops beinhaltet. Im Rahmen der Remunerantentätigkeit haben die untergebrachten Personen außerdem die Möglichkeit, gegen einen Anerkennungsbeitrag für Hilfstätigkeiten (z.B. Reinigung, Küchenbetrieb, Instandhaltung) herangezogen zu werden. Bei allen Aktivitäten werden den Asylwerberinnen und Asylwerbern kulturelle Werte, Normen und Regeln vermittelt."

ERWIN PREINER: Frage 14 - "Wer betreut die untergebrachten Personen in der Lagerstraße 1 in Bruckneudorf und wie viele Stunden täglich erfolgt diese Betreuung in der Regel?"

INNENMINISTERIUM: Zu Frage 14 - "Die Betreuung erfolgt durch die ORS Service GmbH. Insgesamt werden derzeit über 10 Vollzeitkräfte eingesetzt, von denen rund um die Uhr zumindest eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter vor Ort ist. Tagsüber sind bis zu 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichzeitig vor Ort."

ERWIN PREINER: Frage 15 - "Wie soll aus Ihrer Sicht dem Alkoholkonsum unter Asylwerbern - insbesondere auf öffentlichen Plätzen - entgegengewirkt werden?"

INNENMINISTERIUM: Zu Frage 15 - Siehe 13

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Erwin Preiner - Nationalratsabgeordneter | Foto: Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

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