Keine Arbeitspflicht
Neue Beschäftigungsregeln für Asylwerber ab April
Ab April sollen neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerberinnen und Asylwerber in Kraft treten. Eine Verpflichtung zur Arbeit wird es laut dem Innenministerium zwar nicht geben, jedoch könnte eine Einschränkung des Taschengeldes beschlossen werden. ÖSTERREICH. Menschen, die vor Verfolgung oder Krieg nach Österreich flüchten und Asyl angesucht haben, können drei Monate nach dem Einleiten ihres Asylverfahrens eine Beschäftigungsbewilligung beantragen. Laut dem Grundversorgungsgesetz dürfen...