Wien
Graffiti-Künstler soll trotz Notlage in den Iran abgeschoben werden
- Der politisch aktive iranische Graffiti-Künstler Mohammadi Omid floh vor rund zwei Jahren wegen politischer Verfolgung nach Wien und steht nun vor der Abschiebung.
- Foto: Mohammadi Omid
- hochgeladen von Ronja Reidinger
Mohammadi Omid ist ein politisch aktiver, iranischer Graffiti-Künstler. Vor etwa zwei Jahren floh er vor politischer Verfolgung nach Wien. Jetzt soll er abgeschoben werden. MeinBezirk sprach mit dem Künstler.
WIEN. Seit vielen Jahren dokumentiert Amnesty International die Situation im Iran. Laut der Menschenrechtsorganisation setzen sich politisch aktive und regimekritische Künstlerinnen und Künstler „erheblichen Gefahren“ aus, wenn sie ihre kritischen Werke öffentlich zeigen oder verbreiten. "Sie riskieren willkürliche Verhaftungen, lange Haftstrafen unter fadenscheinigen Anschuldigungen wie 'Propaganda gegen das System' oder 'Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit', sowie Folter und Misshandlung in Haft", schreibt Amnesty auf MeinBezirk-Anfrage.
Auch Mohammadi Omid erzählt MeinBezirk, er sei im Iran wegen des Malens von Graffiti festgenommen und fünf Tage lang in Haft misshandelt worden. Wenige Monate später flüchtete der 32-Jährige nach Wien und beantragte internationalen Schutz. Dennoch soll er in den Iran abgeschoben werden. Omid befürchtet, dort weiterer Verfolgung ausgesetzt zu sein.
Politische Verfolgung von Rap und Graffiti
2018 habe alles angefangen, als er mit seinen Freunden im Iran mit Graffiti-Kunst startete. Nach dem gewaltsamen Tod der iranischen Kurdin Mahsa (Jina) Amini, die wegen angeblicher Verstöße gegen das staatliche Hidschāb-Gesetz von der iranischen Sittenpolizei festgenommen, geschlagen und dabei mutmaßlich tödlich verletzt wurde, habe der mittlerweile 32-Jährige ihre Namen gemalt. Auch den Slogan "Frauen, Leben, Freiheit" (auf Kurdisch Jin, Jiyan, Azadi) soll Omid und seine Gruppe regelmäßig auf Wände gemalt haben.
Ziel sei es gewesen, die Öffentlichkeit und die Menschen im Iran auf die schwierige Situation der Frauen im Iran aufmerksam zu machen. Im Iran wird Graffiti formal als Sachbeschädigung behandelt. Politisch oder sozialkritisch motivierte Werke werden innerhalb kürzester Zeit übermalt und Künstlerinnen und Künstler riskieren bei ihrer Verhaftung unverhältnismäßig harte Strafen vor islamischen Revolutionsgerichten, erklärte Amnesty International.
Der 32-jährige Künstler gibt an, zudem als Rapmusiker aktiv zu sein und in seinen Texten politische Missstände zu behandeln, wie etwa eingeschränkte Frauenrechte im Iran. Einmal sei das Studio, indem er im Iran Musik aufgenommen hatte, attackiert worden. Eine Gruppe von Männern habe Laptops und Ausrüstung mitgenommen, ein Freund von ihm sei verhaftet worden. "Die iranischen Behörden interpretieren Graffiti und Rap systematisch als politischen Widerstand. Jegliche Beschäftigung mit Musik, insbesondere mit der als ‚heiter‘ bezeichneten Popmusik, gilt im Iran seit der islamischen Revolution als Ausdruck von Protest", so Amnesty. Untergrund-Kunstformen würden die Behörden als Teil einer oppositionellen Jugendkultur betrachten, die das System herausfordere – "unabhängig davon, ob die Inhalte explizit politisch sind oder lediglich soziale Themen behandeln".
Schwere Misshandlung während Haft
Als Omid mit Freunden 2023 im Iran neben einer Autobahn politische Slogans gemalt habe, sei er dafür verhaftet worden. "Sie haben mich angegriffen und mich mehrfach geschlagen", so der 32-Jährige. Sie sollen ihm die Augen verbunden und mit einem Auto zu einem fremden Ort gefahren haben. Dort sei er schwer misshandelt worden. Man habe ihm gesagt, dass er sterben und sie ihn hinrichten werden. "Das war wirklich die dunkelste Erinnerung in meinem Leben", so Omid.
- Als Omid mit Freunden 2023 im Iran neben einer Autobahn politische Slogans gemalt habe, sei er dafür verhaftet worden. (Symbolbild)
- Foto: Mohammadi Omid
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Seine Mutter habe ihn damals mithilfe eines Freundes freikaufen können. In seiner Nachbarschaft sei er infolgedessen freigelassen worden. Bis heute fühlt sich auch seine Familie im Iran, so Omid, nicht sicher. Von der Haft habe Omid mehrere Verletzungen davon getragen. Auch nach zwei Monaten habe er kaum sitzen, gehen oder schlafen können. Ins Krankenhaus ging er jedoch nie, zu groß war die Sorge, dass sie ihn erneut verhaften könnten.
Omid geht davon aus, dass die Haft nicht legal gewesen und die "Basdisch" für die Verhaftung verantwortlich seien. Die "Basdisch" sind eine von der Islamischen Republik geschaffene Miliz, die sich aus Freiwilligen rekrutiere und die Regierung unterstütze. Laut Omid gebe es im Iran mehrere solcher Organisationen, die sich für die "Sicherheit und den Schutz der Regierung einsetzen" würden. "Sie sind Privatpersonen. Sie tragen keine Uniformen, aber sie können dich töten und niemand wird Fragen stellen", so der 32-Jährige.
Protestierte gegen Missstände
Kurze Zeit später kam Omid nach Wien und beantragte internationalen Schutz. Auch in Wien sei er weiterhin politisch aktiv gewesen und Teil jener Gruppe, die bis vor einem Jahr täglich vor der UNO gegen Missstände im Iran demonstrierte. Mittlerweile würde man sich nur mehr jeden Dienstag vor dem Gebäude der Vereinten Nationen treffen, um gegen Hinrichtungen im Iran zu protestieren.
- Kurze Zeit später kam Omid nach Wien und beantragte internationalen Schutz.
- Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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Infolgedessen erhielt er einen negativen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Es wurde argumentiert, dass seine Beschreibungen zu "vage" und dadurch unglaubwürdig seien. Omid erzählt, dass er sich bei seiner ersten Befragung schwergetan habe, von seiner Verhaftung zu erzählen: "Mir sind so viele Dinge passiert und ich konnte sie nicht gut erklären", so der Künstler. Wegen der Erlebnisse in Haft habe er viele psychische Probleme und Panikattacken. Erst beim zweiten Gespräch habe er sich leichter getan, zu erzählen. Daraufhin sei er jedoch damit konfrontiert worden, warum er nicht bereits beim ersten Mal die Geschehnisse ausführlich geschildert habe.
"Vage Antworten" als "Standard-Floskel" des BFA
"Ganz grundsätzlich gilt im Asylverfahren der verringerte Beweismaßstab der Glaubhaftmachung, d. h. das Vorbringen des Asylwerbers muss nicht bewiesen, der Fluchtgrund jedoch im Asylverfahren glaubhaft gemacht werden. Hierbei kommt es vor allem auf eine entsprechend nachvollziehbare Schilderung, insbesondere auch zu den näheren Begleitumständen, an", gab hierzu das Bundesministerium für Fremdenwesen und Asyl (BFA) auf MeinBezirk-Anfrage an.
"Dass die Angaben von Asylwerber:innen zu vage seien, ist eine Standard-Floskel des BFA. Manchmal trifft sie tatsächlich zu, oft aber in Wahrheit nicht", erklärte Rechtsanwalt Clemens Lahner gegenüber MeinBezirk. Generell spiele die Glaubwürdigkeit in Asylverfahren eine "zentrale Rolle". "Wenn die Angaben einer Person für unglaubwürdig befunden werden, dann werden sie auch nicht der rechtlichen Beurteilung zugrunde gelegt", so Lahner.
Künstler "zum Schweigen gebracht"
Omid hat nun bis zum 30. Dezember Zeit, erneut einen Einspruch im Rahmen von außerordentlichen Rechtsmitteln an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) oder Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu schicken. Diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Polizei könne jederzeit kommen, Omid verhaften und abschieben. Der 32-Jährige hat große Angst davor, wieder in den Iran zurückkehren zu müssen. Jeden Tag, so Omid, werden dort Menschen hingerichtet. "Wenn man Künstler ist oder politisch aktiv gegen den religiösen Führer und dessen Ideologie auftritt, ist man in Gefahr", erwähnt er mit großer Sorge.
- "Wenn man Künstler ist oder politisch aktiv gegen den religiösen Führer und dessen Ideologie auftritt, ist man in Gefahr", erwähnt er mit großer Sorge.
- Foto: Mohammadi Omid
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Laut Amnesty nutzen die iranischen Behörden das Justizsystem, um kritische künstlerische Stimmen zum Schweigen zu bringen – eine Praxis, die Amnesty International als "schwerwiegende Verletzung der Meinungs- und Kunstfreiheit dokumentiert und verurteilt." Es sei aus menschenrechtlicher Sicht entscheidend, dass politisch aktive Menschen, darunter auch Kunstschaffende, im Iran, "einem realen Risiko von Repressionen ausgesetzt sein können. Vor diesem Hintergrund betont Amnesty International die Bedeutung des völkerrechtlichen Non-Refoulement-Prinzips: Niemand darf in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter, Misshandlung oder politische Verfolgung drohen".
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