Flora und Fauna unter Schutz
31 Natura 2000 Gebiete gibt es in Kärnten. Eines davon die die Tiebelmündung in Steindorf.
STEINDORF (fri). Ruhig ist es. Nur Vogelzwitschern und ein Rascheln im Gebüsch verrät, dass da etwas ist. Dann allerdings kommen Radfahrer des Weges. "Grundsätzlich ist das Radfahren hier im Europaschutzgebiet Natura 2000 Tiebelmündung auf dem Dammweg verboten. Es gibt sogar Schilder, die darauf hinweisen, nur wird das leider ignoriert und auch toleriert", ärgert sich Franz Moser, der Bezirksleiter der Bergwacht und stellvertretender Landesleiter. "Als Bergwacht können wir hier nicht einschreiten. Das ist Sache der Exekutive."
Campieren verboten
Wo Moser und seine Kollegen allerdings sehr wohl einschreiten können, ist wenn sich Camper im ESG Natura 2000-Gebiet niederlassen. "Fischer schlagen oft ihre Zelte im Schilfgebiet auf. Grundsätzlich ist aber das Betreten des Schilfgürtels ohnehin untersagt. Diese müssen dann wieder abziehen", erklärt der Bergwachtler. "Das Fischen selbst ist natürlich erlaubt. Allerdings außerhalb des besagten Schilfgürtels, der Brut- und Rückzugsraum für viele Vogelarten ist."
Biodiversität fördern
Rund 120 verschiedene Arten sind hier beheimatet, weiß auch der Hobby-Ornithologe Helmut Kreuter. "Ich denke, dass es nach der Flutung noch weit mehr werden könnten, denn der Lebensraum ist optimal", so Kreuter. Neben dem Eisvogel brüten auch Zwergdommeln, Wasserrallen, Drosselrohrsänger oder Rohrschwrile in dieser Region. Das Tüpfelsumpfhuhn oder die Rohrdommel würden als Durchzügler immer wieder kommen. "Auch der Biber hat sich schon häuslich eingerichtet und Schwarzstörche nisten in den Felsen oberhalb von Steindorf." Drei Brutpaare hätte man im Bleistätter Moor gezählt, weiß der Vogelkundler.
60 Hektar
Rund 60 Hektar groß sei das Natura 2000 Gebiet an der Tiebelmündung. Nach der geplanten Flutung sollte es auf mehr als 100 Hektar ausgedeht werden, weiß Moser. "Wir sind in Kärnten säumig, was die Errichtung von Schutzgebieten anlangt. Oft scheitert es an der Kooperationsbereitschaft der Eigentümer. Natürlich gibt es ganz klar definierte Auflagen, die in Schutzgebieten eingehalten werden müssen. Zuständig dafür ist das Land."
Einige wichtige Schutzbestimmungen
Natura 2000 ist die offizielle Bezeichung für ein Schutzgebiet, das nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie errichtet wird. Sein Zweck ist es länderübergreifens wildlebende Tier- und Pflanzenarten in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen.
Untersagt sind:
Das Befahren des Schutzgebietes mit Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern aller Art.
Das Eindringen in Schilf-, Moor- unde Verlandungsflächen.
Das Überfliegen mit Flugkörpern aller Art in einer Entfernung von weniger als 300 Meter zum Boden.
Die Errichtung von Badeplätzen.
Das Verändern von Wasserläufen.
Das Verändern der Bodenoberfläche - Grabungen, Anschüttungen, Abbau, ...
Das Lagern und Zelten sowie das Abstellen von Wohnwägen
Das Verlassen den öffentlichen Wege.
Folgende Naturschutzgebiete sind im Bezirk:
NSG Jammersitz (Bodensdorf)
NSG Meerspitz (Ossiach)
ESG Natura 2000 Tiebelmündung (Ossiach, Steindorf)
NSG Strussnig Teich (Feldkirchen)
NSG Gurkursprung (Albeck, Reichenau)
Biosphärenpark Nockberge mit Natur-, Pflege- und Entwicklungszone (Reichenau)
SCI Natura 2000 Hochmoor St. Lorenzen (Reichenau)
Rund 60 Naturschutzgebiete gibt es in Kärnten, davon:
2 Sonderschutzgebiete (Pasterze und Gamsgrube)
1 Nationalpark
1 Biosphärenpark
2 Naturparks ( Dobratsch u. Weißensee) und
31 Natura 2000 Gebiete
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.