Absurde „Vurschrift'n“ machen Unternehmern das Leben schwer
Was Tür-Taster und die alten Azteken auslösen können: Zwei Beispiele aus Stegersbach und Mogersdorf.
Der Satiresendung "Vurschrift is Vurschrift" des Privatsenders Puls 4 geht der Stoff nie aus. Kabarettisten nehmen jeden Dienstag um 20.15 Uhr absurde Gesetze und bürokratische Vorgaben aufs Korn, die das wirkliche Leben so spielt.
Skurriles an der Hoteltür
Fündig geworden sind die Kabarettisten Christian Hölbling alias Helfried und Rudi Roubinek alias Fachoberinspektor Tupfelreiter auch im Stegersbacher Hotel Puchas Plus. Dort befindet sich nach der Haupteingangstür eine elektrische Schiebetür, wie sie auch in Ämtern oder Einkaufszentren zu finden ist. Im Falle eines Stromausfalls stellt der eingebaute Akku das ordnungsgemäße Öffnen der Tür sicher.
"Bei einer Kontrolle durch die Behörde wurde das bei ausgeschaltetem FI-Schalter auch demonstriert. Die Tür funktioniert und öffnet sich trotz Stromausfalls", erzählt Hotelier Josef Puchas. "Trotzdem besteht die Behörde auf einem gesonderten Nottaster. Obwohl sich die Türe also wie gefordert auch während eines Stromausfalls öffnet, musste ich trotzdem einen Notschalter anbringen."
Aber Vorschrift ist eben Vorschrift, und das legen in diesem Fall § 74 Abs. 2 der Gewerbeordnung, die OIB-Richtlinie 4 sowie die Ö-Normen EN 179 und EN 1125 fest.
"Investiere nicht mehr"
"Sicherheitsauflagen haben ihre Berechtigung. Aber man kann es übertreiben", so Puchas. "400 bau- und gewerberechtliche Auflagen muss mein Hotel erfüllen. Ich wollte vor einigen Jahren investieren und ausbauen, aber das mache ich jetzt sicher nicht mehr."
Hatten Azteken und Mayas recht?
Von "Vurschrift'n" kann auch der Naturmediziner Michael Ehrenberger aus Mogersdorf mehrere Lieder singen. Zuletzt war es das Wörtchen "therapeutisch" auf seiner Homepage, das ihm eine Strafe von 235,90 Euro einbrachte.
"Ich biete Pulver aus der Wildyams-Wurzel in Kapselform an", erzählt Ehrenberger. Auf der Homepage seines Unternehmens hat er geschrieben, dass sowohl die Azteken als auch die Maya die Wildyams-Wurzel therapeutisch verwendet haben.
EU-Verordnung
Aufgrund der EU-Verordnung 1924/2006 sei diese gesundheitsbezogene Angabe aber nicht zulässig, beschied die Agentur für Gesundheit und Ernährung. Die BH Jennersdorf schickte daraufhin eine Rechnung über 70 Euro Verwaltungsstrafe und 165,90 Euro Analysekosten.
"Die AGES und die BH haben rechtskonform gehandelt. Aber es sind die EU-Gesetze, die Unternehmer und Ärzte behindern", so Ehrenberger.
Dass das auch andere so sehen, lässt sich nachlesen. Über 234.000 Personen hat Ehrenbergers Yams-Bericht auf Facebook bisher erreicht.
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