Beim Uhudler droht ein Engpass
Durch behördlich angeordnete Rodungen würden 40 % der Anbaufläche wegfallen
Die Uhudlerbauern befürchten einen massiven Engpass bei ihrem Wein, wenn alle von den Bezirkshauptmannschaften ausgesprochenen Rodungen in Weingärten auch tatsächlich durchgeführt werden. "Die zu rodenden Flächen können sich auf insgesamt 20 Hektar erhöhen, dann würden 40 Prozent der Uhudlerproduktion wegfallen", sagt Harald Kaiser, Vereinsobmann der Uhudlerbauern, bei einem Pressegespräch in Heiligenbrunn.
Bis 15. März 2016 müssen die ersten sechs Hektar illegal bepflanzter Rebflächen im Bezirk Güssing gerodet sein. Fünf Winzer sind dazu rechtskräftig verurteilt worden. Weitere Verfahren sind anhängig, und zwar sowohl für neu bepflanzte Flächen als auch für Nachpflanzungen.
Nachpflanzverbot
"Dieses Nachpflanzungsverbot wurde von der Landesregierung erst 2013 verhängt. Bleibt es aufrecht, dann haben wir bis zum Jahr 2030, wenn die rechtliche Genehmigung ausläuft, angesichts der begrenzten Lebensdauer der Stöcke ohnehin kaum mehr Anbauflächen", so Kaisers Stellvertreter Josef Pfeiffer.
Für Obstwein-Lösung
Was die rechtliche Absicherung über das Jahr 2030 hinaus betrifft, plädiert der Uhudlerverein für die Deklaration des Getränks als "Obstwein", wie sie das Landwirtschaftsministerium forciert. "EU-rechtlich müsste das halten, nachdem es in der EU keine Regelungen für Obstwein gibt", meint Pfeiffer. "Eine generelle Freigabe aller Direktträger-Rebsorten wäre natürlich die sauberste Lösung, aber da ziehen die großen Weinanbauländer in Südeuropa nicht mit".
Steirische Konkurrenz
Die von Agrarlandesrätin Verena Dunst angekündigte Freigabe einzelner, weniger gängiger Sorten werde im Burgenland keine Probleme schaffen, meint Pfeiffer. Allerdings könnte dann die Steiermark "nachziehen", wo Uhudlertrauben ohne Einschränkung und ohne rechtliche Sanktionen angebaut werden. "In der Steiermark gibt es aufrechte Rodungsbescheide, die seit sieben Jahren schubladisiert sind", sagt Pfeiffer.
Der Verein plädiert daher für die Einführung eines Gebietsschutzes, der auf die Bezirke Güssing und Jennersdorf begrenzt ist. "Der Uhudler sollte so wie das steirische Kernöl eine geographisch geschützte Angabe werden", schlägt Kaiser vor.
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