Hundesteuer: Hier casht die Stadt ab

Auch Redaktionshund "Bono" kostet 86,40 Euro pro Jahr. Rechtlich gilt er nicht als "Arbeitstier".
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  • hochgeladen von Stephan Gstraunthaler

Die Stadt Innsbruck gehört bei der Höhe der Hundesteuer zu den negativen Spitzenreitern im Großraum.

Bei der Hundesteuer greift die Stadt ihren Bürgern besonders tief in die Tasche. In kaum einer Gemeinde ist das Halten eines Hundes derart teuer wie in der Landeshauptstadt. 86,40 Euro muss man in Innsbruck für seinen Vierbeiner pro Jahr berappen.

Relikt aus dem Mittelalter

Nur in wenigen Ländern Europas, darunter in Österreich, ist heute noch eine Hundesteuer üblich. Ihre Ursprünge gehen zurück bis ins Mittelalter. In Tirol trat das heute geltende Hundesteuergesetz 1980 in Kraft, zuvor war sie im Rahmen des Gemeindeabgabegesetzes geregelt. Wer sich einen oder mehrere Vierbeiner halten will, muss also die sogenannte Hundesteuer entrichten, um die vorgeschriebene Hundemarke als Nachweis zu erhalten. Wer seinen Hund (steuerpflichtig sind nur Hunde, die älter als drei Monate sind) nicht binnen zwei Monaten ordnungsgemäß anmeldet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Große Kostenunterschiede

Tatsächlich zeigt sich, dass die Höhe der Hundesteuer von Kommune zu Kommune extrem variiert, da jede Gemeinde deren Höhe selbst festlegen kann. Während man in Völs mit 80 Euro nahezu gleich viel bezahlt, wie in Innsbruck, liegt die jährliche Steuer in Rum bei 45 Euro. In Matrei am Brenner kommt man mit billigen 20 Euro davon, in Zirl sind es 72 Euro. Negative Ausreißer im Großraum sind Hall (90 Euro) und Telfs (100 Euro).

Jeder Hund kostet gleich viel

Während es in anderen Gemeinden Usus ist, für jeden weiteren Hund einen höheren Steuersatz zu verlangen, ist in Innsbruck "jeder Hund gleich viel wert". Separate Steuersätze für Zweithunde gibt es keine.

Ermäßigte Tarife

- Für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden (§3 Abs. 2 der Hundesteuerordnung), je Hund: 42 Euro.
- Ermäßigter Steuersatz gem. §3 Abs. 3 der Hundesteuerordnung (Pers. mit Ausgleichszulage), je Hund: 46,80 Euro.

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