KOMMENTAR: Zehn Jahre Zeit zur Umstellung

Von Agnes Czingulszki

Ab dem 1. Jänner 2016 müssen alle öffentlich zugänglichen Gebäude barrierefrei sein. Für die einen beschränkt sich Barrierefreiheit auf gehbehinderte Personen. Andere meinen wiederum, dass man Gebäude in Zukunft auch für Blinde und sogar Gehörlose barrierefrei gestalten muss. In den bautechnischen Richtlinien des Landes Tirol stehen vor allem nur Maßnahmen zur Barrierefreiheit für Gehbehinderte. Aber soweit muss man gar nicht denken. Schon als herkömmlicher Fußgänger kann man sich in Innsbruck diskriminiert fühlen. Beim Rennweg oder am Hauptbahnhof kommt man kaum über die grüne Ampel. Schon stehen Fahrzeuge bereit, um einem auf die Fersen zu fahren. Übrigens: Das Behindertengleichstellungsgesetz ist von 2006. Zehn lange Jahre hatte man Zeit, auf barrierefrei umzurüsten. Und jetzt brennt der Hut! Typisch Österreich ...

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