Zivilschutz-Probealarm am 1. Oktober 2016

Beim Zivilschutz-Probealarm wird die Funktionsfähigkeit der Sirenen überprüft. Im Ernstfall wird der Zivilschutzalarm von der Landeswarnzentrale im Landhaus in Innsbruck – hier mit LHStv Josef Geisler (re.) und Marcel Innerkofler – ausgelöst. | Foto: Land Tirol/Aichner
  • Beim Zivilschutz-Probealarm wird die Funktionsfähigkeit der Sirenen überprüft. Im Ernstfall wird der Zivilschutzalarm von der Landeswarnzentrale im Landhaus in Innsbruck – hier mit LHStv Josef Geisler (re.) und Marcel Innerkofler – ausgelöst.
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TIROL. Während des Probealarms am 1. Oktober 2016 ertönen probeweise die vier Signale „Sirenenprobe“, „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“. Zeitgleich führt die TIWAG bei der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz den jährlichen Flutwellen-Probealarm durch.

Probealarm am 1. Oktober

  • Mit dem Probealarm werden einerseits die Sirenen überprüft. Andererseits soll auch der Bevölkerung die Bedeutung der Signale und die Handlungsempfehlungen in Erinnerung gerufen werden.
  • Im Ernstfall wird der Zivilschutzalarm durch die Landeswarnzentrale im Innsbrucker Landhaus ausgelöst. Die Landeswanrzentrale wird auf Aufforderung einer Katastrophenschutzbehörde - das kann die Gemeinde, die Bezirkshauptmannschaft oder Land Tirol sein - tätig.
  • Bei einer bundesweiten Alarmierung übernimmt die Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres diese Aufgabe.

Bedeutung der Signale

  • Der dreiminütige Dauerton bedeutet Warnung und herannahende Gefahr. In diesem Fall kann man sich über ORF-Radio, Fernsehen und Internet über die aktuelle Lage informieren.
  • Bei einem einminütigen auf- und abschwellenden Heulton droht unmittelbar Gefahr. In diesem Fall sollen schützende Bereiche und Räumlichkeiten aufgesucht werden. Die Medien informieren über Verhaltensmaßnahmen.

Download

Das PDF mit der Bedeutung der Warn- und Alarm-Sirenen zum Download:
Zivilschutz-Probealarm - Bedeutung der Signale

Information des BMI zum Probealarm
Information des BMI zum Probealarm (Foto: BMI)
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