Neuregelung der Gewerbeordnung ab Ende des Jahres
Neben dem Start-Up-Paket für Neugründungen wird auch die Gewerbeordnung novelliert. Dies soll bürokratische Erleichterungen bringen.
TIROL. Am 5 Juli beschloss die Bundesregierung ein Start-Up-Paket. Dies soll Bewegung in die Neugründung von Unternehmen bringen. Neben dem Start-Up-Paket gibt es auch Neuregelungen in der Gewerbeordnung.
Gewerbeordnung NEU
Die Gewerbeordnung, die ab Ende des Jahres novelliert werden soll, bringt bürokratische Erleichterungen. Allerdings komme es jetzt bei der einheitlichen Gewerbeberechtigung auf eine professionelle Umsetzung an, so Wirtschaftskammer-Präsident Jürgen Bodenseer.
Wichtige Punkte in der Novellierung der Gewerbeordnung sind:
- Die Meister- und Befähigungsprüfungen sollen qualitativ weiterentwickelt und verbessert werden. Die duale Ausbildung soll dadurch weiter gestärkt werden. Fachkräfte seien für ein modernes Unternehmertum die Grundlage, so Jürgen Bodenseer.
- Geplant ist eine einheitliche Gewerbeberechtigung für freie Gewerbe. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die richtige Zuordnung zu den Kollektivverträgen und Fachorganisationen bestehen bleibt, so Jürgen Bodenseer.
- Weiters soll es eine Erleichterung bei Betriebsanlagengenehmigungen und Verfahrenskonzentrationen geben. Allerdings sollte das Kumulationsverbot bei Strafen und der Grundsatz 'Beraten statt strafen' gesetzlich verankert werden, fordert der WK-Präsident.
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