Allergeninformation für unverpackte Lebensmittel
Allergeninfo für unverpackte Lebensmittel seit Dezember 2014 Pflicht
Gastronomie, Hotels, Gemeinschaftsverpfleger und alle, die unverpackte Lebensmitt¬el verkaufen (z.B. Bäckereien, Fleischereien, Pensionen/Zimmervermieter mit Frühstück und Einzelhandelsgeschäfte mit Thekenverkauf, Direktvermarkter), müssen seit 13.12.2014 die Allergene gemäß der neuen europäischen Lebensmi-ttelinformationsverordnung angeben.
Hilfe bei der Umsetzung
Die Umsetzung stellt die Betriebe vor große Herausforderungen. Erfahren Sie alles rund um die rechtlichen Vorgaben und Umsetzungsmöglichkeiten zur
neuen Allergeninformation. Finden Sie mit uns die optimale Variante, die zu Ihrem
Betrieb passt, oder überprüfen Sie bereits vorhandene Allergeninformation auf Richtigkeit und rechtliche Konformität. Durch Ihre Teilnahme erwerben Sie den Schulungsnachweis nach § 3 der österreichischen Allergeninformationsverordnung. Dieser gilt drei Jahre.
Wann und wo?
Am 17. März 2015 in Kitzbühel. Mehr Infos unter www.allergenschulung.at
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