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Im Ausland mit dem Auto unterwegs

So bleiben Sie auf dem rechten Weg!

In Österreich gehören Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck zur Pflichtausstattung jedes Autos. Doch wenn man im Ausland unterwegs ist, können andere Bestimmungen gelten. Man ist deshalb gut beraten, sich vor Antritt der Reise über die jeweiligen Mitführpflichten des Landes zu informieren.

Warnweste für alle Insassen. Für jeden Insassen an Bord muss man eine eigene Warnweste im Gepäck haben, wenn man eine Urlaubsfahrt nach Frankreich, Italien, Kroatien, Slowenien, in die Slowakei, nach Tschechien oder nach Ungarn unternimmt.
Feuerlöscher an Bord? Bei Fahrten nach Griechenland, Rumänien, in die Türkei und in das gesamte Baltikum muss ein Feuerlöscher im Auto mitgeführt werden. Auch in Dänemark, Belgien, Mazedonien, Polen, Norwegen und Schweden ist es ratsam einen solchen dabei zu haben.
Tagfahrlicht ist nicht immer ausreichend. Auch wenn nicht immer vorgeschrieben, so sollten Sie im Zweifel im Ausland immer mit Abblendlicht fahren. Vor allem in Skandinavien, Ost- und Südeuropa ist tagsüber das Einschalten des Abblendlichtes Pflicht, in den meisten europäischen Ländern wird dies empfohlen.
Braucht man die grüne Karte wirklich? Ja! In folgenden Ländern muss die sogenannte grüne Karte als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung mitgeführt werden: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Türkei, Ukraine, Weißrussland. In Ländern wie Italien, Kroatien, Slowenien und Spanien ist es zwar nicht Pflicht, aber trotzdem ratsam die grüne Karte dabei zu haben.
Ersatzlampen, Ersatzreifen und Abschleppseil. Das Mitführen eines Ersatzlampensets ist in Kroatien, Tschechien, Dänemark und Slowenien Pflicht. Für Fahrten nach Ungarn, Italien, in die Slowakei, nach Norwegen, Frankreich, Portugal oder Spanien ist es dringend empfohlen. In Albanien, Mazedonien, Montenegro und Serbien müssen Autofahrer mit einem Abschleppseil ausgerüstet sein. In der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien muss ein Ersatzreifen mit an Bord. Ist er nicht serienmäßig vorhanden, muss stattdessen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray mitgeführt werden.
Zusätzliches Warndreieck nicht vergessen. Für Reisen in die Türkei, nach Spanien und Zypern muss immer ein zweites Warndreieck dabei sein. In Kroatien und Slowenien gilt dies nur für Gespannfahrer, also etwa für Autos mit Wohnwagenhänger.
Versicherungsschutz. Führt Sie Ihre Reise in ein Land außerhalb Europas, sollten Sie überprüfen lassen, ob Ihre Autoversicherung auch im Urlaubsland gilt. Besonders wenn Sie mit einem Mietauto unterwegs sind, kann eine ergänzende Kfz-Haftpflichtversicherung von Vorteil sein. Diese deckt im Notfall die Differenz zwischen den im Urlaubsland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen und dem unter Umständen darüber liegenden, tatsächlichen Schadenausmaß.

Mehr Informationen bekommen Sie bei

EFM Versicherungsmakler
Ansfelden
Tel: +43 7229 21751
Mail:ansfelden@efm.at

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Foto: Cityfoto
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