Das China-Restaurant in Schüttdorf muss doch nicht zusperren!

Erfolgreich: Rechtsanwalt Dr. Alexander Bosio und Wangrong Liu. | Foto: Christa Nothdurfter
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ZELL AM SEE/SCHÜTTDORF (cn). Bezirksblätter-Leser können sich vielleicht erinnern: Ende November 2015 erging ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH), in dem es sinngemäß hieß, dass das bekannte und beliebte Chinarestaurant von Wangrong Liu in der Kitzsteinhornstraße in Schüttdorf den Betrieb einstellen müsse, weil sich im gegenständlichen Gebäude zwei Chinarestaurants befinden würden und der Liegenschaftsmiteigentümer dem Restaurantbetrieb zustimmen müsse. Von einem zweiten Restaurant gab (und gibt) es jedoch keine Spur, wovon sich jeder, der will, mit eigenen Augen überzeugen kann. Weil ein OGH-Urteil jedoch nun mal ein OGH-Urteil ist, konnte dagegen trotz aller augenscheinlicher Kuriosität nicht berufen werden.

Das erste Urteil ist außer Kraft gesetzt

In der äußerst komplexen Causa gab es jedoch ein Parallelverfahren. Wie ebenfalls berichtet, kam es in diesem bereits im Juli 2016 im Landesgericht Salzburg zu einem Urteil, welches das "sehr spezielle" OGH-Urteil nicht aufhebt, aber sozusagen außer Kraft setzt. Wangrong Liu und ihr Team mussten aber weiterhin zittern, denn dieses Urteil wurde vom Antragsgegner angefochten.
Nun jedoch das Aufatmen: Vom Obersten Gerichtshof wurde Anfang Februar statuiert, dass der Betrieb des Restaurants genehmigungsfähig sei und der Antragsgegner keine Einwände mehr erheben könne. Dasselbe gilt zivilrechtlich für eine Lüftungsanlage, die ebenfalls Gegenstand von mehreren Verfahren gewesen ist.

Die hohen Investitionen waren doch nicht umsonst

Auch wenn die Verfahren Wangrong Liu einiges gekostet haben - vor allem auch viel Energie - sind mit dem nunmehrigen Urteil die in das Lokal getätigten sehr hohen Investitionen nun doch nicht umsonst gewesen.

Der folgende Link führt zum ersten Bericht in dieser Causa:

https://www.meinbezirk.at/pinzgau/politik/verzweiflung-im-allseits-beliebten-chinarestaurant-in-schuettdorf-muss-tatsaechlich-zugesperrt-werden-d1572374.html

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