Getränke mit 100-Euro-Blüten bezahlt

Verteidiger Peter Schobel | Foto: Probst
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ST. PÖLTEN (ip). Erst dem fünften Kellner eines St. Pöltner Szenelokals fiel auf, dass zwei Schüler, einer aus St. Pölten, der andere aus dem Bezirk Melk, am 7. Februar 2016 ihre Getränke mit gefälschten 100 Euro Scheinen bezahlten und das „echte“ Wechselgeld ihrer relativ geringen Konsumationen einsteckten. Am Landesgericht St. Pölten mussten sich die beiden 17-Jährigen nun vor einem Jugendschöffensenat verantworten.

Burschen waren geständig

Beide Burschen waren bereits bei den polizeilichen Einvernahmen umfassend geständig. Der hauptangeklagte Melker, der eine Schule in St. Pölten besucht, erklärte, er habe Anfang 2015 fünf Stück Hunderter kopiert und sie zurechtgeschnitten. Unglaubwürdig für Richter Markus Grünberger war dabei die Aussage, dass er das Falschgeld damals nicht verwenden wollte.
Im Februar dieses Jahres erzählte er seinem Schulkollegen von seinem „Reichtum“ und überließ diesem drei Scheine. Jeweils mit einem Hunderter bezahlten sie bei vier verschiedenen Kellnern ihre Getränke, bis schließlich der St. Pöltner mit dem fünften Schein aufflog.

120 Sozialstunden

Es gebe nichts zu beschönigen, meinte Verteidiger Peter Schobel. „Meinem Mandanten war bei der Übernahme der Scheine und dem Versuch, damit Getränke zu bezahlen, voll bewusst, dass es sich um Falschgeld handelt“, erklärte er, wies aber gleichzeitig auf die Milderungsgründe des vollen Geständnisses, der Unbescholtenheit, sowie der Schadensgutmachung hin. Der Schöffensenat quittierte dies mit einer Diversion, wonach der Bursche mit 120 Stunden sozialer Leistungen sein kriminelles Verhalten überdenken soll.

Bedingte Freiheitsstrafe für Fälscher

Der Fälscher wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt, wobei es für dieses Delikt bei Erwachsenen bis zu zehn, bei Jugendlichen bis zu fünf Jahren Haft kommen könnte. Neben den Milderungsgründen kam bei dem Melker erschwerend dazu, dass er seinen Schulkollegen zur Tatbegehung verführt habe. Sowohl Staatsanwalt Michael Lindenbauer, als auch der Melker nahmen das Urteil an. Es ist daher rechtskräftig.

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