Polizist erlitt Prellung: „Häferl“ vor Gericht
ST. PÖLTEN / WILHELMSBURG (ip). Er sei ein „Häferl“, wenn er „ang´soffen“ ist, bekannte ein Vorbestrafter gegenüber dem St. Pöltner Richter Markus Grünberger. Gemeinsam mit seinem 20-jährigen Bruder und zwei Freunden stellte er sich den Vorwürfen von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner.
„Eigentlich sind Sie das Opfer“, resümierte der Richter die Aussagen des Hauptangeklagten, der nach reichlich Alkohol mit seinem Bruder und einem der beiden Mitangeklagten lautstark durch Wilhelmsburg zog. Dem Eingreifen von zwei Polizeibeamten folgte ein Einsatz von Verstärkung. „Do san auf amoi 15 Beamte do g´standen. De ham sie aufg´führt, als ob ma an umbracht hätten!“, fasste der 18-Jährige seine von Erinnerungslücken durchzogenen Wahrnehmungen Mitte Dezember 2015 zusammen. Laut Staatsanwaltschaft habe der Bursche die Beamten wüst beschimpft, ihnen gedroht und sich, wie auch seine Begleiter, heftig gegen eine Festnahme gewehrt. Einer der Cops erlitt dabei eine Prellung des Ellbogens, was der 18-Jährige vor Gericht anzweifelte. „Sind Sie Arzt?“, reagierte Grünberger und warnte den Burschen vor einer Verleumdung. Opfervertreterin Andrea Schmidt forderte für den Beamten einen Schmerzensgeldzuspruch in Höhe von 1.600 Euro.
Wie hoch das Schmerzensgeld für ein Opfer ausfällt, das bei einem weiteren Vorfall Anfang Dezember in einem St. Pöltner Lokal einen Blasenriss erlitt und notoperiert werden musste, kann noch nicht gesagt werden. Opfervertreter Roland Schöndorfer geht von zumindest 3.000 Euro aus, abhängig davon, ob sein Mandant schwere Dauerfolgen zu erwarten hat, was in einem Gutachten noch zu klären ist. Die Schilderungen des Hauptangeklagten dazu kommentierte der Richter: „Sie erzählen mir das, als ob es das Normalste der Welt wäre!“
Stark alkoholisiert reagierten die Brüder und einer der Mittäter im September 2015 auch aggressiv auf das Pfeifen eines Burschen in einem Wartehäuschen der ÖBB. „Wennst di spülst, bring i di um“, soll einer des Trios gedroht haben. Zum Glück kam das Opfer mit einem Hämatom am Hals und Abschürfungen am linken Auge davon.
Ihrer Beteiligung entsprechend fassten die beiden Freunde gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 60 bzw. 80 Stunden aus. Während der Prozess gegen den 18-Jährigen vertagt wurde, verurteilte Grünberger seinen vorbestraften Bruder zu einer Geldstrafe von 720 Euro, sowie einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Darüber hinaus ordnete der Richter Bewährungshilfe und Suchtberatung an. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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