Umstrittenes Profiling
Datenschutzbehörde stoppt AMS-Algorithmus
Das Arbeitsmarktservice (AMS) darf den umstrittenen Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen nicht wie geplant am 1. Jänner 2021 flächendeckend einführen. ÖSTERREICH. Das AMS wird den Bescheid nun überprüfen und allenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, heißt es von Seiten des AMS. Sollte sich herausstellen, dass das Assistenzsystem in der jetzigen Form ab Jänner nicht eingesetzt werden könne, sei der Gesetzgeber gefordert, eventuell Änderungen...