Urteil: 30 Monate Haft für Ex-Ortschef

Rechtsanwalt Wolfgang Doppelbauer : "5.000 Euro sind Angeklagten zuzuschreiben!" | Foto: Probst
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KÖNIGSBRUNN (ip). Arm aussehen musste eine Gemeinde im Bezirk Tulln, um vom Land Niederösterreich mehr Förderungen zu bekommen. Ex-Bürgermeister Karl Solich und Amtsleiter waren daher über zehn Jahre lang bemüht, Geld aus den Kommunalsteuern auf andere Konten umzubuchen.
„Ich habe es toleriert, weil es Usus war“, verteidigte sich der ehemalige Orts-Chef, der 1996 von dem damaligen Amtsleiter, mit dem er sich nun auf der Anklagebank am St. Pöltner Landesgericht wiederfand, eingewiesen worden war.

"Land gelegt"

„Es war für uns klar, dass das nicht in Ordnung war“, bestätigten die beiden Beschuldigten, „Das Land wird gelegt“, wie sie es bereits bei vorangegangenen Einvernahmen eingestanden. Man sei davon ausgegangen, dass auch andere Gemeinden auf diese Art Gelder aus dem Fördertopf des Landes erhielten und bei Prüfungen darüber hinweg geschaut werde.
Als „Verbrechen des Amtsmissbrauchs“ bezeichnete es Staatsanwalt Karl Fischer, der auch von Schwarzzahlungen von Löhnen und Gehältern im Gemeindebetrieb sprach. „Das Geld dafür war da“, so einer der Beschuldigten und man habe sich so auch noch Steuern und Sozialabgaben erspart. Nicht zu vergessen, so Fischer, sei auch die Tatsache, dass sich der Amtsleiter seine Zuwendung zum 25-jährigen Dienstjubiläum zweimal auszahlte. Ein Irrtum, so der Angeklagte, der das Zuviel bereits rückerstattet hat.

Schadenshöhe nicht bewusst gewesen

Bei den Umbuchungen handle es sich um einen Betrag in Höhe von 275.000 Euro, damit sei ein Schaden von 480.000 Euro zu Lasten anderer Gemeinden entstanden sei. „Diese Schadenshöhe war für mich eine Katastrophe“, so der ehemalige Amtsleiter, der erklärte, sich der Auswirkung und der Schadenshöhe seines Vorgehens nicht bewusst gewesen zu sein.
Durch das derzeit beträchtliche Minus an Förderungen für die Gemeinde sei nun zusätzlich ein Schaden von 5.000 Euro entstanden, der, wie der Rechtsvertreter der Gemeinde Wolfgang Doppelbauer meinte, den beiden Angeklagten direkt zuzuschreiben sei. Von Richter Slawomir Wiaderek wurde er diesbezüglich auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Zögerliches Geständnis

Ein Schuldeingeständnis seitens der Beklagten kam nur zögerlich im Laufe des Prozesses. Der beisitzende Richter klärte diesbezüglich noch einmal auf: „…, dass Sie sich für die Gemeinde den Allerwertesten aufgerissen haben und jetzt als Beschuldigter dastehen.“ Man habe ja nur zum Wohle der Gemeinde getrickst und sich keinesfalls selbst bereichert.
Der Schöffensenat verurteilte das Duo, der Anklage Fischers entsprechend, zu je 30 Monaten Freiheitsstrafe bedingt (nicht rechtskräftig). Wiaderek begründete: „Sie haben sehr wohl gewusst, dass Ihre Vorgangsweise rechtswidrig ist!“
Es gilt die Unschuldsvermutung.

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