Winzerpaar trauert um "Senta"
Mischlingshündin wurde im Weingarten erschossen: Jagdleiter will alles bis ins kleinste Detail aufklären lassen.
WAGRAM / BEZIRK TULLN. "Ich habe nur geschaut, dass mein Vater den toten Hund nicht mehr sieht", erzählt Maria Zinsler. "Natürlich weiß ich, dass das "nur" ein Hund war, aber bei uns ist er eben ein Familienmitglied", erzählt sie gegenüber den Tullner Bezirksblättern.
Elfriede und Josef Zinsler arbeiteten in ihrem Weingarten in Großriedenthal, der an der Grenze zu Gösing liegt. Auch Senta, die 2,5 Jahre alte Schäfermischlingshündin war mit dabei. Gerade holte sich die Hündin noch Streicheleinheiten, im nächsten Augenblick ertönte ein lauter Knall, die 75-jährige Hundebesitzerin lief so schnell sie konnte zum Ort des Geschehens. Ihr lautes Schreien habe auch jenen Jäger aufgeschreckt, der Senta auf dem Gewissen haben soll. Zinsler sah noch, wie ein heller Pritschenwagen den Weg hinaufraste.
Schock sitzt tief
Senta war wie vom Erdboden verschluckt: Das Winzerpaar fand nur mehr eine Blutlache vor, eine blutige Schleifspur führte vom weingartenseitigen Wegteil quer über jenen Weg, wo das Fahrzeug gestanden hat. Der beschuldigte Jäger war nicht erreichbar, ein Rückruf wurde deponiert. Jagdleiter Herbert Bauer gegenüber den Bezirksblättern: "Der Hund wurde im Zuge von Reviersanierungsarbeiten gesehen und war etwa 400 bis 500 Meter weit von der Familie entfernt, die jedoch für die Jäger nicht ersichtlich waren". So wurde nach der Hündin gesucht, sie soll in einem Windschutzgürtel verschwunden sein. Um einen besseren Überblick zu bekommen, sei der Jäger auf eine Anhöhe gefahren, da kam der Hund aus dem Regenrückhaltebecken. "Der Schütze hat sich zum Schuss entschlossen", so Bauer, der als Jagdleiter "alles der Behörde gemeldet hat" und eine Aufarbeitung des Falles "bis ins kleinste Detail" fordert. Auch wenn die Tat rechtlich ok sei, "emotional ist es eine traurige Geschichte".
Im Jagdgesetz unter § 64 sei dies geregelt, der Hund habe sich nach Meinung Bauers der Aufsichtspflicht entzogen. "Wenn ich einen Hund auf 50 Meter niederschieß, dann bin ich ein Verbrecher, in dem Fall aber nicht", sagt er abschließend.
"Hündin hat Hase gejagt"
Jäger Roman Gerhold, der die Hündin erlegt hat, war zu einer Stellungnahme gegenüber den Bezirksblättern bereit. "Etliche Male habe ich die Hündin schon gesehen, vor einem Jahr jagte sie einem Hasen nach", schildert der Waidmann. Gemeinsam mit einem Jagdkollegen, einem ebenso beeideten Wachschutzorgan, sei er – Gerhold – im Revier unterwegs gewesen, um einen Hochstand auszuschneiden. Der Mischlingshund wurde gesichtet – etwa 400 Meter entfernt von jenem Ort, an dem die Besitzer gewesen sein sollen. Die Hündin sei in den Windschutz gelaufen, die Jäger haben sie gesucht. Aus dem Rückhaltebecken über die Böschung ist sie gelaufen, es war kein Mensch in der Nähe, Gerhold hat geschossen.
Gesetzlich ohne Schuld
Das tote Tier wurde auf das Auto geladen und im Wald zwischengelagert, am vergangenen Montag wollte er den Vierbeiner entsorgen. "Als Jagdaufseher ist es meine Pflicht, einen Hund, der ständig wildert zu erschießen", so der Jägersmann, der den Vorfall pflichtgemäß bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet hat. "Gesetzlich bin ich mir keiner Schuld bewusst", sagt Gerhold gegenüber den Bezirksblättern. "Wenn in einer Entfernung von 25 Metern – wie die Winzer angeben – jemand gewesen wäre, dann hätten wir sie gesehen."
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