Unternehmer soll Kran zweimal verkauft haben

Foto: Probst

BEZIRK TULLN (ip). „Das Kranbuch kriegt er nicht, weil der Kran nicht auf der Rechnung steht“, zitierte eine ehemalige Mitarbeiterin ihren Ex-Chef und belastete ihn damit als Zeugin vor Gericht in St. Pölten, wo er nicht nur wegen Betrugs zur Verantwortung gezogen werden soll. Der Prozess wurde vorerst vertagt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50-Jährigen, der mehrere Gewerbe betreiben soll, vor, einen Aufsatzkran doppelt verkauft und ihn dann gegenüber dem zweiten Käufer und der Polizei als gestohlen erklärt zu haben.

Steuerliche Gründe

„Nicht schuldig“, behauptete der Angeklagte, der mit einem Handwagen voll Akten zum Prozess erschienen war. Belastet wird der Unternehmer aber nicht nur von seiner früheren Mitarbeiterin. Vor allem Käufer Nummer Eins gab an, er habe den stark beschädigten Aufsatzkran im Frühjahr 2012 um mehr als 3.000 Euro gekauft und ihn zuletzt bei sich in Zeiselmauer deponiert gehabt zu haben, da er für seine Zwecke ideal gewesen sei. Problematisch dabei: Auf der Rechnung steht nichts von einem Kran, stattdessen sind ein Schlauchpaket sowie ein Steuerschieber (Bestandteil eines Krans – Anm. der Red.) angeführt. Er habe das akzeptiert, da ihn der Verkäufer aus steuerlichen Gründen darum gebeten habe. Diese Vorgangsweise wurde seitens der Zeugin bestätigt, zumal sie bereits vor dem Verkauf mit dem Käufer ein Gespräch bezüglich des Krans geführt habe.

Schrottpreis hingeblättert

Käufer Nummer Zwei hingegen erhielt den Zuschlag für den Kran und blätterte 2015 den Schrottpreis von 500 Euro hin, wobei auf der Rechnung kein Kaufpreis vermerkt worden war. „Das war mir nicht wichtig“, so der Zeuge. Als er das kaputte Stück jedoch vom Areal des Unternehmers holen wollte, war es nicht mehr da. Er verständigte den Beschuldigten, der erstaunt gemeint haben soll, dass ihm der Kran wohl gestohlen worden sei. Gemeinsam erstatteten sie Anzeige bei der Polizei.
Aufgrund seiner Nachforschungen habe Käufer Nummer Zwei schließlich erfahren, wo sich der Kran befand. „Des is a Wahnsinn, des gibt´s ja net“, so die Reaktion des ersten Käufers, der den Kran natürlich nicht mehr hergeben möchte.

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