Sex: Ein Nein ist ein Nein

Staatsanwältin Michaela Obenaus | Foto: Probst
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BEZIRK TULLN (ip). Zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren, sowie einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 3.000 Euro, bei einem Strafmaß, das zwischen einem und zehn Jahren Haft liegt, wurde am Landesgericht St. Pölten ein 30-jähriger Arbeitsloser aus dem Bezirk Tulln rechtskräftig verurteilt. Staatsanwältin Michaela Obenaus legte dem Angeklagten mehrfache Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung zum Nachteil seiner früheren Lebensgefährtin zur Last.

Kein Recht auf Sex

„Ein Nein ist ein Nein!“, betonte Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz bereits in ihrem Eingangsplädoyer um klarzustellen, dass man auch in einer Lebensgemeinschaft kein Recht auf Sex hat, wenn die Partnerin das nicht möchte.
Die zahlreichen Übergriffe kamen erst ans Licht, als es im Frühjahr 2015 zu einer Auseinandersetzung des bereits seit einem Jahr getrennt lebenden Paares um deren Kinder kam und der Mann schließlich die Polizei rief. Im Zuge der Einvernahmen durch Polizei und Staatsanwaltschaft berichtete die 33-Jährige, dass ihr Exfreund sie zwischen Jänner und April 2014 immer wieder zum Sex gezwungen habe, weil er der Meinung war, in ihrer Beziehung ein Recht darauf zu haben. Ein Streit um Zigaretten am Palmsonntag 2014, bei dem er die Frau würgte, schlug und ihr ein blaues Auge verpasste, führte schließlich dazu, dass der Mann auszog.

Rute ins Fenster gestellt

In ihrer Urteilsbegründung wies Richterin Andrea Humer auf zahlreiche Milderungsgründe hin, die eine bedingte Strafe gerade noch rechtfertigten. Unbescholtenheit, umfassendes Geständnis, aber auch die sehr einfache Persönlichkeitsstruktur waren die Voraussetzungen dafür, dass man dem Angeklagten vorerst nur „die Rute ins Fenster stellt“. Verteidiger Rudolf Mayer akzeptierte erleichtert im Namen seines Mandanten das Urteil. Zum Rechtsmittelverzicht der Staatsanwältin meinte Humer an den Verurteilten gewandt: „Sie haben großes Glück. Das ist wie Ostern und Weihnachten zusammen.“

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