Arbeiterkammer Tulln holt eine Million für Beschäftigte

AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser, Tullns Bezirksstellenleiter Günter Kraft und Rechtschutzexperte Karl Heigel ziehen Bilanz für das Jahr 2016 im Arbeitsrecht. | Foto: Mario Scheichel / AK Niederösterreich.
  • AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser, Tullns Bezirksstellenleiter Günter Kraft und Rechtschutzexperte Karl Heigel ziehen Bilanz für das Jahr 2016 im Arbeitsrecht.
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BEZIRK TULLN / NÖ (red). Die Arbeiterkammer Tulln forderte 2016 für 131 Arbeitnehmer ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen“, sagt Bezirksstellenleiter Günter Kraft. Für die Arbeitnehmer des Bezirks konnten 239.323 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden. Weiters wurden 790.933 Euro für 148 ArbeitnehmerInnen aus 33 insolventen Betrieben gesichert.

Erfolgsfall der Arbeiterkammer Tulln

Eine Dienstnehmerin aus dem Bezirk Tulln war als Assistentin des Büroleiters beschäftigt und erledigte alle Aufgaben nach den Vorgaben des Büroleiters: Statistiken über Umsätze, Provisionsabrechnungen und gängige Bürotätigkeiten. Am 2. März 2015 gab es am Dienstort eine Revision des Deutschen Mutterkonzerns. Im Zuge der Revision war der Arbeitsplatz für die Dienstnehmerin nicht mehr zugänglich und sie wurde für unbestimmte Zeit dienstfrei gestellt. Am 6. März 2015 folgte dann auf schriftlichem Wege die fristlose Entlassung. Als Grund für die fristlose Entlassung wurde Malversation (= Misswirtschaft, Unregelmäßigkeit) angegeben. Die Dienstnehmerin erhielt eine Endabrechnung, bei der Gehalt, Sonderzahlungen und die Urlaubsersatzleistung bis zum Zeitpunkt der Entlassung abgerechnet wurden. Dieses Geld wurde der Dienstnehmerin auch ausbezahlt.
„Nachdem sie uns aufgesucht hatte, intervenierte die AK Tulln beim Dienstgeber gegen die fristlose Entlassung und mahnte alle Ansprüche aus einem ordnungsgemäß beendeten Dienstverhältnis ein“, berichtet Bezirksstellenleiter Günter Kraft. Da das Unternehmen nicht darauf einging, wurde Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht. „Im Zuge des Verfahrens konnte ein außergerichtlicher Vergleich in der Höhe von 4.134 Euro für die Dienstnehmerin erzielt werden“, sagt Kraft über den Erfolg der Arbeiterkammer.

41,6 Millionen für Beschäftigte

Allein 2016 hat die AK Niederösterreich für rund 162.000 Mitglieder gerichtlich und außergerichtlich 19,8 Millionen Euro erkämpft. Knapp 3.700 von Firmeninsolvenzen betroffene Personen erhielten mit Hilfe der AK 21,8 Millionen Euro an offenen Ansprüchen. „Das ist Geld, das den Beschäftigten zusteht und ihnen aus verschiedensten Gründen vorenthalten wird“, so Wieser. Er betont: „Wenn von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie länger arbeiten sollen, dann braucht es dazu auch ausreichend Erholungsphasen. Die sechste Urlaubswoche ist wichtiger denn je“.

Rechtsschützer erstritten 1 Milliarde Euro in 25 Jahren

1992 wurde der kostenlose Rechtsschutz der AK Niederösterreich eingeführt. Seitdem wurde mehr als eine Milliarde Euro für die AK-Mitglieder erstritten. Arbeitgeber wurden nachdrücklich ermahnt, ausstehende Löhne und Gehälter zu zahlen; die Kammer zog für ihre Mitglieder nötigenfalls vor Gericht; und offene Ansprüche nach Firmeninsolvenzen wurden beim Insolvenzentgeltfonds geltend gemacht. „Es waren insgesamt weit mehr als 300.000 ArbeitnehmerInnen, die ohne Hilfe der AK Niederösterreich nicht oder nur sehr schwer zu ihren Ansprüchen gekommen wären“, zieht Wieser Bilanz. „Damit beseitigt der AK-Rechtsschutz eine große Hürde, die in anderen Ländern viele Arbeit­nehmerInnen abschreckt: ihr Recht auch vor Gericht einzuklagen.“

Allein die Höhe der Beträge, die die AK Niederösterreich seit Einführung des Rechts­schutzes 1992 für ihre Mitglieder erstritt, entsprechen in etwa den gesamten Kammerumlagen in diesem Zeitraum. „Rund 95 Prozent der Beschäftigten, für die wir vor Gericht ziehen, kommen aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig ein Betriebsrat ist. Weil er gerade in Auseinandersetzungen eine wichtige Schlichtungsfunktion haben kann“, so Wieser.

Zur Sache: Jahresbilanz 2016 – Bezirk Tulln

Beratungen (persönlich, telefonisch, schriftlich): 1.549
Interventionen beim Arbeitgeber: 131
Kostenloser Rechtsschutz: 59
Außergerichtlich eingebracht: 62.465 Euro
Gerichtlich eingebracht: 76.858 Euro
Insolvenzvertretung: 790.933 Euro
Gesamt: 1.030.256 Euro

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht (auch Musterbriefe) finden Sie auf: noe.arbeiterkammer.at

Weitere Artikel aus dem NÖ Zentralraum finden Sie hier.

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