MIETEN oder KAUFEN - die ewige Frage
Teil 1 - MIETEN
Um diese durchaus komplexe Fragestellung zu veranschaulichen beginne ich mit einem kleinen Rechenbeispiel:
Eine ca. 85 m ² Wohnung im 7. - 8. Bezirk kostet um die 800 Euro, eine Eigentumswohnung, etwas kleiner, von der Lage im 16. - 17. Bezirk, ist durchaus um ca. 90.000,-- Euro zu erhalten. Zuzüglich der Nebenkosten wäre so eine gegenständliche Wohnung um ca. 100.000,-- Euro zu erwerben.
Bei der derzeit möglichen Finanzierung und Eigenmitteln in der Höhe von etwa 30.000,-- Euro, und somit verbleibenden 70.000,-- Euro kommt es zu einer monatlichen Belastung von max. 450,-- Euro auf die nächsten 20 Jahre.
Zuzüglich der fixen Betriebs- und Reparaturrücklage-ausgabekosten ergibt sich daher ebenfalls eine Gesamtbelastung von circa 800,-- Euro monatlich.
Der Unterschied liegt darin, dass diese gekaufte Eigentumswohnung etwas kleiner ist (Annahme 15 m²) und die Wohngegend als möglicherweise etwas schlechter zu qualifizieren ist.
Was sind also jetzt die konkreten Vor- und Nachteile?
Vorteile MIETEN
Zu wenig Eigenmittelso sollten zumindest 20 - 30 Prozent an Eigenmittel vorhanden sein, für den anderen Fall sollte man sich für eine Mietwohnung entscheiden.
Auch ist der Vorteil bei einer Miete die Mobilität, so kann ein Mietvertrag sehr flexibel beendet werden.
Gleiches gilt für anstehende persönliche / familiäre Veränderungen. Auch hier empfiehlt es sich für einen Single, möglicherweise vorerst eine Wohnung anzumieten.
Nachteile MIETEN
Aus der Erfahrung als Hausverwalter, ist zu sagen, dass es immer wieder vorkommt, dass es Auffassungsunterschiede bei Mietende bezüglich des Zustandes der Wohnung gibt.
So kann es durchaus sein, dass ein Hauseigentümer, der eine grundsätzlich neu renovierte Wohnung zur Verfügung gestellt hat, bei Auszug des Mieters Forderungen anmeldet, die möglicherweise die hinterlegte Kaution übersteigen.
In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, dass bei Abschluss des Mietvertrages ein Protokoll samt Fotos über den tatsächlichen Ist - Zustand der Wohnung angefertigt und möglicherweise diese Unterlage dem Vermieter zur Verfügung gestellt werden sollten.
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