Neustift am Walde: Bürgerbeteiligung für neue Flächenwidmung
Spät, aber doch: Die Stadt Wien will die historischen Heurigenorte Neustift am Walde und Salmannsdorf vor Spekulation schützen.
DÖBLING. Nach Gebäudeabbrüchen in Neustift am Walde, die historisch wertvolle Substanz zerstörten, war hier bereits im August 2013 eine Bausperre verhängt worden.
Bürgerideen erwünscht
"Zentrale Vorhaben sind nun, künftig keine zusätzliche Bebauung außerhalb des Bestandes zuzulassen sowie die Schutzzone auszudehnen", meint Grünen-Vizebürgermeisterin und Stadträtin für Stadtentwicklung Maria Vassilakou. Schützen soll dies vor allem auch vor Immobilien-Spekulationen.
Aufbauend auf der städtebaulichen Bestandserhebung erarbeitete man in Zusammenarbeit mit dem Büro stadtland Empfehlungen zur Angleichung der Flächenwidmung an den Bestand und zum Schutz der historischen Heurigenorte.
Nun wurden die Ergebnisse den Anrainern in Neustift präsentiert. Diese konnten dann ihre Anliegen und Ideen einbringen.
"Die Anregungen wurden gesammelt und werden nun in die Umsetzung integriert", so Jens Sonderegger von der MA 21 (Stadtteilplanung und Flächennutzung). Wolfgang Burkard von der Kulturinitiative Neustift/Salmannsdorf begrüßt die Ausdehnung der Schutzzonen und die Änderungen in der Flächenwidmung, verlangt aber nach einem überregionalen Planungskonzept, vor allem im Bereich Verkehr.
Nicht nur Zuspruch
Vor zu langem Zögern beim Einleiten von Maßnahmen warnt allerdings Markus Linderer vom Verein Initiative Denkmalschutz für den Schutz bedrohter Kulturgüter, um bereits in Gang gesetzte Abrissmaßnahmen zu stoppen.
Die Empfehlungen der Stadt Wien im Detail:
Von der Wiener Stadtplanung wurde in den vergangenen Monaten eine städtebauliche Bestandsaufnahme (MA 21) und eine Detailinventarisierung des Gebäudebestandes (MA 19) durchgeführt. So konnten Empfehlungen zu Bebauung, Grünraum, Mobilität und öffentlicher Raum erstellt werden.
Sie werden in die neue Flächenwidmung einfließen und bei allen künftigen Planungsüberlegungen berücksichtigt:
Bebauung
- Flächenwidmungs- und Bebauungsplan auf den Bestand abstimmen
- Schutzzone ausdehnen
- In der Schutzzone keine zusätzliche bauliche Ausnutzung gegenüber dem Bestand zulassen
- Neue Bauvorhaben in der Schutzzone durch den Wiener Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung begutachten
- Ortsbildprägende Heurigenbetriebe sichern
- Über Förderungsmaßnahmen verstärkt informieren
Grünraum
- Weinberge vor Spekulationen schützen
- Bauland keinesfalls in bestehende Weinbauflächen ausdehnen
- Bewirtschaftung der Weinberge sicherstellen
- Weitere Verwaldung und Verbuschung hintan halten
- Keine untypischen Kulturformen - wie Baumschulen oder Christbaumkulturen zulassen
- Wertvollen und charakteristischen Baumbestand innerhalb des Siedlungsgebietes sichern
Mobilität
- Gehbereiche für Zufußgehende verbreitern, Mindeststandards einhalten (Gehsteigbreite mind. 2m, keine parkenden Autos auf Gehsteigen)
- Öffentlichen Raum von ruhendem Verkehr entlasten
- Parkraumbewirtschaftung prüfen
- Miteinander der unterschiedlichen VerkehrsteilnehmerInnen durch organisatorische und gestalterische Maßnahmen fördern
- Durchwegung für Zufußgehende sicherstellen, gewidmete Fußwegverbindungen umsetzen
Öffentlicher Raum
- Straßen- und Grünraum insbesondere im Bereich der platzartigen Erweiterungen gestalterisch aufwerten
- Aufenthalts- und Verweilbereiche schaffen
- Lärmbelastungen und Gefährdungen durch den motorisierten Verkehr möglichst gering halten (durch organisatorische und gestalterische Maßnahmen)
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