18 Monate für Bankräuberin
Als Bankräuberin mit der WC-Papiermaske wird eine 27-Jährige in die NÖ-Kriminalgeschichte eingehen.
HAINBURG/KORNEUBURG (mr). Würde man der zarten Frau, die aus der Untersuchungshaft in den Verhandlungssaal vorgeführt wurde, in anderer Umgebung begegnen käme man nie und nimmer auf die Idee, einer Bankräuberin gegenüberzustehen.
Mit leiser Stimme berichtete die im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz geborene gelernte Einzelhandelskauffrau, dass sie 2000 mit ihrer Mutter nach Österreich übersiedelte, keiner geregelten Arbeit nachging, sich als Aushilfskellnerin über Wasser hielt und ständig in finanziellen Nöten war.
Durch Bestellungen in Versandhäusern und nicht bezahlten Energierechnungen hatte sie schließlich Schulden von rund 10.000 Euro.
Dies war auch Anlass dafür, dass ihr das Bezirksgericht Hainburg Rechtsanwalt Andreas Pazderka als Sachwalter für finanzielle Angelegenheiten zur Seite stellte.
Spielzeugpistole erworben
Ihre Situation ließ den Plan keimen eine Bank zu überfallen, um einerseits die Schulden loszuwerden und andererseits die Kaution für eine neue Wohnung aufbringen zu können.
Volksbank Hainburg überfallen
Am 12. Mai betrat die Mutter eines achtjährigen Sohnes die Volksbank Hainburg, nachdem sie aus in Eiklar getränktem WC-Papier eine Maske gebastelt hatte, die ihr Gesicht völlig unkenntlich machte. Wegen des herrschenden Regenwetters trug sie einen Schirm, den sie in einem Schirmständer platzierte. Sie ging zügig auf einen Schalter zu, bedrohte den Bankangestellten mit der Spielzeugpistole und forderte "Gib mir Geld, keinen Alarm". Sie bediente sich in der Folge selbst aus der Kassenlade und stopfte 20.210 Euro in eine mitgebrachte Tasche. Sie schnappte sich den Regenschirm, verließ die Bank und tauchte unter.
Nach acht Tagen verhaftet
Ihrer Beute konnte sie sich nur acht Tage erfreuen, sie wurde nach Veröffentlichung von Fotos der Videoüberwachung auf Grund von Hinweisen bezüglich der getragenen Kleidung ausgeforscht und festgenommen.
Bei einem Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren verhängte der Schöffensenat eine maßvolle Strafe von 18 Monaten, wobei die Angeklagte nicht nur wegen Raubes, sondern auch wegen eines geringfügigen Betrugsdeliktes verurteilt wurde. Urteil bei Redaktionsschluss rechtskräftig!
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.