Horrorgeisterfahrt auf der A4 Ostautobahn!
Slowakisches Paar wurde nach sieben Jahren „Verfolgungsjagd“ nun endgültig verur teilt
Diesmal brauchten die Mühlen der Justiz bis zur Urteilsfällung fast sieben Jahre. Nach einer fast 10 km langen Geisterfahrt am 26.12.2003 zwischen Göttlesbrunn und Fischamend konnte der PKW gestoppt werden. Kürzlich wurden beide von einem Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg (Vorsitz: Helmut Neumar) verurteilt.
GÖTTLESBRUNN/KORNEUBURG (mr). Die damals 22-jährige Sekretärin Judita S. hatte mit ihrem damaligen Lover Miroslav H. (ebenfalls 22) über Weihnachten Freunde in Frankreich besucht. Auf der langen Rückfahrt in ihre Heimat verpasste die übermüdete Judita in Fischamend die Abfahrt auf die Pressburger Bundesstraße und fuhr auf der A 4 weiter Richtung Bruck. Als sie den Fehler bemerkt hatte, versuchte sie auf Höhe Göttlesbrunn zu wenden, was ihr aber nicht gelang. Dann übergab sie dem aus dem Schlaf erwachten Miroslav das Steuer, der drehte um und brauste zurück Richtung Fischamend.
12 Notrufe eingegangen
Bei der (damals noch) Autobahngendarmerie gingen während ihrer Fahrt 12 Notrufe ein, zahlreiche Fahrzeuge kamen ihnen entgegen, bis es nach 9,2 km Geisterfahrt zu einem Streifkontakt mit einem entgegenkommenden Schweizer Volvo kam. Die bei dem Crash abgelösten Bauteile trafen dann noch einen folgenden Mercedes 500 aus Deutschland. Dann hatte der Spuk ein Ende, die Gendarmerie war bereits vor Ort und verhinderte die Weiterfahrt. Personen kamen nicht zu Schaden.
Mit schweren Geschützen
fuhr Staatsanwalt Christian Pawle auf und klagte Miroslav wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung (Strafdrohung: 1 bis 10 Jahre) und Judita als Beitragstäterin an. „Sie sind ja nicht versehentlich auf die Gegenfahrbahn gekommen, sondern haben diese sehenden Auges befahren und die Gefährdung einer größeren Anzahl von Menschen bewusst in Kauf genommen – und das alles noch bei Dunkelheit und leichtem Nebel“ donnerte Pawle die beiden beim Vortrag der Anklage an. Weil Judita nach einer Hochzeit anders hieß und Miroslav abgetaucht war, konnte ihr Aufenthalt erst Jahre später ausgeforscht werden.
Geständige Verantwortung
Beide waren geständig, konnten aber nicht recht erklären, warum sie sich zu dieser Wahnsinnsaktion entschlossen und nicht die nächste Abfahrt abgewartet haben. Die von ihnen behauptete Panik, weil sie nicht wussten, wohin die A 4 führt, kann wohl keine Rechtfertigung sein.
Das Urteil
Ein Jahr für beide, der Vollzug für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. „Sie haben Glück, dass der Vorfall schon so lange zurückliegt und Sie beide unbescholten und geständig sind. Sie jetzt nach sieben Jahren einzusperren macht auch keinen Sinn und wer soll sich dann um die Kinder der Zweitangeklagten kümmern“ begründete der Vorsitzende den Ausspruch über die bedingte Strafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
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