Kulturpreis-Ausschreibung

Einreichschluss für die – hoffentlich spannenden – Projekte ist der 31. Oktober 2011. | Foto: Archiv
  • Einreichschluss für die – hoffentlich spannenden – Projekte ist der 31. Oktober 2011.
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Mit dem Motto „Brücken bauen“ ist der Phantasie der Kreativen kaum eine Grenze gesetzt. Und so erwartet man sich „eine Vielzahl spannender und interessanter Einreichungen.

BRUCK. Petra Weber-Einramhof erläutert die Überlegungen der Kulturpreis-Jury: „Das Motto ‚Brücken bauen‘ lässt viel Spielraum für Kreativität in allen Kunstgattungen, von der Literatur, übers Theater, die Musik, die bildnerische Kunst oder auch die Architektur.“

Mit dem Brucker Kulturpreis sollen herausragende Ideen und künstlerische Initiativen finanziell unterstützt werden, die ohne das Preisgeld möglicherweise nicht umgesetzt werden könnten.

Einreichen können Kulturinitiativen, Vereine, Einzelpersonen oder Kollektive. Die geplanten Projekte müssen im Jahr 2012 entweder in Bruck selbst stattfinden oder einen starken inhaltlichen Bezug zu Bruck haben. Die Preisverleihung wird im Dezember 2011 erfolgen. Es werden alle Einreichenden eingeladen, an der Preisverleihung teilzunehmen.

Der Kulturpreis wird jährlich aus Mitteln des von der Stadtgemeinde Bruck/Leitha und der Sparkasse Hainburg-Bruck-Neusiedl gestifteten Kulturförderfonds vergeben.

Ablauf der Einreichung
Einreichfrist: ab sofort bis 31. Oktober 2011 bei der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha im Büro des Bürgermeisters, Zimmer 2 bei Frau Kling oder Herrn Schenzel.

Alle Einreichungen müssen in Form einer Projektbeschreibung folgende Informationen enthalten:
- Inhalte und Ziele des Projekts, Relevanz in Bezug auf den Ausschreibungstitel.
- Finanzplan (Einnahmen- und Ausgabenkalkulation, inklusive Angaben über erwartete Förderungen bzw. bereits erfolgte Förderzusagen).
- Detaillierter Plan bezüglich Art und Zeitraum der Realisierung.
- Informationen über die ProjekteinreicherInnen (Wer ist TrägerIn/EinreicherIn des Projektes, Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten)

Inhaltliche Kriterien
Eingereicht werden können Kulturprojekte, die in Bruck/Leitha stattfinden oder einen starken inhaltlichen Bezug zu Bruck an der Leitha herstellen können, die im kulturellen und/oder künstlerischen Bereich angesiedelt sind und sich inhaltlich auf den Ausschreibungstext beziehen. Bevorzugt bewertet werden Projekte, die sich durch innovative Ideen und Vermittlungsstrategien auszeichnen.

Formale Kriterien
Einreichen können unabhängige Kulturinitiativen, Vereine, Kollektive und Einzelpersonen unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit. Die Einreichungen müssen fristgerecht (Datum des Einlangens) mit vollständigen Unterlagen einlangen. Die Projekte müssen innerhalb eines Jahres/des folgenden Kalenderjahres realisiert werden. Begonnene oder realisierte Projekte werden nicht berücksichtigt Jurymitglieder, die an einem eingereichten Projekt maßgeblich beteiligt sind bzw. mitarbeiten, verlieren im Jahr der Einreichung ihr Stimmrecht.

Rechtliche Bedingungen:
Die Jury entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges, durch die Einreichung eines Projektes entsteht kein Rechtsanspruch. Die UrheberInnenrechte verbleiben dem/der EinreicherIn. PreisträgerInnen, die das eingereichte Projekt nicht innerhalb der Jahresfrist umsetzen, müssen das Preisgeld wieder an die Fördergeberin zurückzahlen. Die PreisträgerInnen verpflichten sich, auf sämtlichen Ankündigungen einen Hinweis auf den Kulturpreis anzubringen sowie die Logos der Sparkasse Hainburg-Bruck-Neusiedl und der Stadtgemeinde Bruck/Leitha abzudrucken. Die PreisträgerInnen verpflichten sich, den Fördergeberinnen geeignete Unterlagen zur öffentlichen Projektpräsentation zur Verfügung zu stellen.

Dotation:
Der Kulturpreis wird aus Mitteln des Kulturförderfonds der Sparkasse Hainburg-Bruck-Neusiedl und der Stadtgemeinde Bruck/Leitha finanziert. Der Termin der Preisvergabe wird bekannt gegeben.

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