Nebel muss nicht tödlich sein
Der ÖAMTC warnt: Achtung Waschküche – die nächte Zeit kann besonders Nebel werden.
Dünne Nebelsuppe im Leithagebirge und im Raum Bruck, nur Sichtweiten unter 50 Meter – die ÖAMTC-Pannenfahrer werden wie alle anderen Autofahrer in den letzten Tagen wieder verstärkt mit schlechten Sichtverhältnissen konfrontiert.
Besondere Gefahrenquellen
„Wer glaubt, dass man in beleuchteten Ortschaften auch bei Nebel weiter sieht, der irrt leider. Gerade deshalb sollte man auch genau auf Fußgänger achten“, macht Rudolf Leeb, ÖAMTC-Regionalleiter des Stützpunktes Bruck/Leitha aufmerksam.
„An den Nebel müssen wir uns erst gewöhnen. 90 Prozent der für den Verkehr wichtigen Informationen werden über das menschliche Auge aufgenommen, doch wenn alles vom Nebel eingehüllt ist, ist die Unfallgefahr beträchtlich höher.“
Was es zu beachten gilt
Um sicher durch die Nebelmonate zu kommen, sind folgende Tipps berücksichtigen:
Schlechte Sicht verlangt nach Licht. Im dichten Nebel Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten einschalten. Bei entsprechend guter Sichtweite wieder ausschalten, um eine Blendung der anderen Verkehrsteilnehmer zu verhindern.
Geschwindigkeit reduzieren. Als Faustregel gilt: Fuß weg vom Gas und die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen. Mit 130 km/h werden auf der Autobahn pro Sekunde mehr als 36 Meter zurückgelegt. Bei einer Sichtweite von 50 Meter eine Unmöglichkeit vor einem, zum Beispiel verunfallte, Fahrzeug stehen zu bleiben.
Abstand halten. Nicht am Rücklicht des Vordermannes orientieren, unbedingt den Abstand vergrößern, rechts fah-ren und auf keinen Fall überholen.
Auch mal Pausen machen
Im Falle eines Unfalles oder einer Panne unbedingt versuchen, das Fahrzeug von der Straße wegzubringen. Ist das nicht möglich, muss man alle Mittel zur Sichtbarkeit ausschöpfen: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Pannendreieck aufstellen und an einer sicheren Stelle auf Hilfe warten.
Pausen einlegen. Wer länger im Nebel fährt, ist hohen Anstrengungen – besonders bei Nacht – ausgesetzt. Deshalb sollten regelmäßige Pausen eingelegt werden.
Welches Licht in welcher Situation?
• Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtbehinderung wie etwa Nebel oder starkem Regen und Schneefall eingeschaltet sein. Sie muss bei guter Sicht ausgeschaltet werden.
• Nebelscheinwerfer, die nach vorne strahlen, dürfen aber immer alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht verwendet werden - und zwar sowohl im Ortsgebiet als auch auf Freilandstraßen.
• Das Fernlicht darf nur bei Dämmerung, Dunkelheit oder witterungsbedingt schlechter Sicht im Freiland oder im Ortsgebiet, sofern eine Geschwindigkeit über 50 km/h erlaubt ist, eingeschaltet werden
• Tagfahrlicht ist bei schlechten Sichtverhältnissen ungeeignet.
Tagfahrleuchten haben weniger Leuchtkraft als normales Abblendlicht. Außerdem bleibt das Rücklicht finster.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.