Silvester
So leise lässt es der Bezirk Bruck krachen

Foto: Unsplash

Die Brucker Gemeinden erteilen dem Silvesterfeuerwerk eine Absage. Wir klären auf, was erlaubt oder verboten ist und wie Sie Ihre Haustiere zum Jahreswechsel schützen können. 

BEZIRK. Ein hohes Zischen, ein lauter Knall und ein buntes Lichtermeer - genauso wie Bleigießen, das Läuten der Pummerin, Glücksschweinchen oder ein Gläschen Sekt, gehört für viele auch ein spektakuläres Feuerwerk zu einem gelungenen Jahreswechsel. Doch welche Feuerwerkskörper dürfen wann, wo und von wem gezündet werden? Und welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung? 

Regeln bei Silvesterknallern 

Feuerwerksköper und Silvesterknaller werden in vier Kategorien (F1, F2, F3, F4) unterteilt, die je nach Gefährlichkeit festlegen, wie alt man für den Besitz bzw. für die Verwendung sein muss und ob man dafür über Sachkunde bzw. Fachkenntnis verfügen muss. Jene Personen haben einen staatlich anerkannten Lehrgang absolviert oder verfügen über eine Gewerbeberechtigung für die Erzeugung von Feuerwerkskörpern. Nur Personen, die als verlässlich eingestuft werden, dürfen pyrotechnische Lehrgänge besuchen.

Feuerwerkskörper werden in folgende vier Kategorien eingeteilt: 

Kategorie F1

  • Sehr geringe Gefahr
  • Vernachlässigbarer Lärmpegel
  • kann auch in geschlossenen Räumen verwendet werden
  • Ab 12 Jahren
  • Keine Berechtigung erforderlich 
  • Beispiele: Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk 

Kategorie F2

  • Geringe Gefahr
  • Geringer Lärmpegel 
  • Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien
  • Ab 16 Jahren
  • Keine Berechtigung erforderlich 
  • Beispiele: Schweizer Kracher (Piraten), Knallfrösche, Batteriefeuerwerke...

Kategorie F3

  • Mittlere Gefahr
  • Lärmpegel gefährdet nicht die Gesundheit 
  • Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien
  • Ab 18 Jahren
  • Sachkunde erforderlich!
  • Beispiele: Knallkörper, Feuerräder...

Kategorie F4

  • Große Gefahr
  • Lärmpegel gefährdet nicht die Gesundheit 
  • Nur zur Verwendung von Personen mit Fachkenntnis vorgesehen
  • Ab 18 Jahren
  • Fachkenntnis erforderlich!
  • Beispiele: Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen, Feuertöpfe...

Verwendung von Feuerwerkskörpern

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Silvesterknallern der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Dem/der Bürgermeister:in steht es frei, teilweise Ausnahmen zu erlauben. Jedoch nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder eine unzumutbare Lärmbelästigung drohen. 

In der Nähe von Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern immer verboten, auch außerhalb des Ortsgebietes. Gemeinden können in diesem Fall keine Ausnahme erlauben.
Die Verwendung in der Nähe von Tankstellen und anderen leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten ist verboten. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 3.600 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen.

Quelle und weitere Infos: oesterreich.gv.at

Feuerwerk im Bezirk

Im Bezirk Bruck an der Leitha bleibt es zum Jahreswechsel ruhig - zumindest offiziell, denn die Gemeinden haben das Verbot nicht aufgehoben. Jürgen Preselmaier, Bürgermeister von Haslau-Maria Ellend möchte die vielen Haustiere schützen und macht keine Ausnahme zu Silvester. Auch Hainburgs Bürgermeister Helmut Schmid belässt es bei dem Feuerwerks-Verbot, um Tiere, die Umwelt, Kinder und ältere Menschen nicht zu gefährden. Die Bürgermeister Gerhard Weil aus Bruck, Johann Laa aus Trautmannsdorf sowie Gerhard Schödinger aus Wolfsthal bestätigen ebenfalls, keine Anfragen für eine Aufhebung erhalten zu haben. 

Tiere schützen

Nicht nur für Haustiere, wie Hund und Katz, sondern auch für Wildtiere, wie Hasen, Rehe oder Wildschweine ist der Lärm zum Jahreswechsel eine große Belastung. Das Tierheim Bruck an der Leitha beginnt bereits vor Weihnachten mit den Silvestervorbereitungen. "Wir stellen vermehrt Katzenhöhlen auf, bieten Versteckmöglichkeiten und dunkeln die Fenster ab. Klassische Musik hat sich als sehr beruhigend erwiesen", berichtet Obfrau Anna Zwettler. Aufgrund der Pandemie sei es die letzten beiden Jahre ruhiger gewesen. Auf den Feldern oder im Park werde trotzdem immer wieder "geschossen". Bei sehr verängstigten Hunden zieht das Tierheim Bruck eine Verhaltenstierärztin für eine medikamentöse Behandlung zu Rate. 

Obfrau Anna Zwettler rät den Tierbesitzer:innen: 

  • "Lassen Sie Freigänger-Katzen ein paar Tage vor und nach Silvester nicht raus. 
  • Machen Sie am Silvester-Morgen einen Spaziergang mit Ihrem Hund an einer gut gesicherten Leine (kein Auslauf!) und lassen Sie Ihren Hund abends ggf. nur in den Garten.
  • Achtung: Die Tiere könnten bei Panik weglaufen, sich verstecken oder vor ein Auto laufen."


Die BezirksBlätter Bruck wünschen einen ruhigen, guten Rutsch ins Jahr 2023!

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