Gericht
Zwei Tigerbabys in Badewanne

- Angeklagte Slowakin kam mit 600 Euro Geldbuße davon.
- Foto: © mr
- hochgeladen von Bianca Mrak
Geschwächte Tigerjunge trotz Verbringung nach Schönbrunn gestorben.
HAINBURG/KORNEUBURG (mr). Wegen eines Vergehens nach dem Artenhandelsgesetz zitierte Staatsanwalt Stefan Dunkl eine 34-j. slowakische Krankenschwester vor das Landesgericht Korneuburg. Der Vorwurf: Sie habe zwei Jungen der geschützten Gattung "Panthera Tigris" ohne die erforderliche Bewilligung nach dem Artenhandelsgesetz von der privaten slowakischen Einrichtung "Oase des sibirischen Tigers" nach Hainburg gebracht und dort in der Badewanne ihrer Wohnung einige Tage gehalten.
Geldstrafe
In einem langatmigen Plädoyer versuchte der Verteidiger der Slowakin, Rechtsanwalt Wolfgang Blasitsch, Richter Dietmar Nussbaumer von einem Notstand zu überzeugen, allerdings vergeblich.
"Eine lebensrettende Behandlung hätten die Tiere nur in einer Klinik erhalten können, aber selbst dazu war es zu spät, wenige Tage nach ihrer Überstellung nach Schönbrunn sind sie gestorben" argumentierte der Richter.
Da die Angeklagte gerichtlich unbescholten und im Tatsachenbereich geständig war, kam sie mit 600 Euro Geldbuße davon. Ihr Strafregister bleibt weiterhin blütenweiß. Staatsanwalt Stefan Dunkl war damit einverstanden.



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