Dienstgeber: Tricks in Verträgen
Für die Arbeitnehmer des Bezirks konnten 53.806 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden.
BEZIRK (sawa). "Lassen Sie einen Dienstvertrag immer vorab von uns kontrollieren. Die AKNÖ kann Sie auf unfaire oder rechtswidrige Vertragsklauseln hinweisen", rät der Leiter der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Hainburg, Christian Bauer.
Warum zeigt ein aktueller Fall der AK: Ein Kellner arbeitete von Dezember 2012 bis Februar 2013 in einem Gasthaus im Brucker Raum. Dann erhielt er von einem Tag auf den anderen die Kündigung. Die Begründung: Auflösung in der Probezeit. Nur, die war längst vorbei und der Chef hätte die kollektivvertraglich festgesetzte Kündigungsfrist von 14 Tagen einhalten müssen.
Der Kellner wandte sich an die AK und legte dort Lohnzettel und Dienstvertrag vor. „Unter Punkt 2 des Dienstvertrages war eine Probezeit von drei Monaten verankert. Das ist rechtswidrig. Im Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe gilt eine Probezeit von 14 Tagen“, erklärt Bauer.
So wie in diesem Fall forderte die AK Hainburg im ersten Halbjahr insgesamt für 34 Arbeitnehmer ausstehende Löhne und Gehälter ein.
Von Jänner bis Juni mussten zwölf Fälle dem AK-Rechtsschutzbüro in Wien übertragen werden, das die Klagen beim Arbeitsgericht einbringt. „Für die Arbeitnehmer des Bezirks konnten insgesamt 53.806 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden“, verweist AKNÖ-Präsident Hermann Haneder auf den kostenlosen Rechtsschutz für alle ArbeitnehmerInnen, „ohne AK-Unterstützung wäre dieses Geld verloren gewesen“.
Weiters wurden 39.833 Euro für 32 Arbeitnehmer aus zwölf insolventen Betrieben gesichert.
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